Der Forst- und Landwirtschaftsbetrieb der Stadt rät zur besonderen Vorsicht. Auch Grillen auf den öffentlichen Grillplätzen ist bis auf weiteres untersagt.
Grillen im privaten Garten erlaubt
Der Boden der Wälder und Wiesen ist bis in Tiefen von über 20 Zentimeter vertrocknet, was Gefahr noch massiv verstärkt, hieß es in einer Aussendung. Das Verbot könne erst bei längerem und nachhaltigem Regen wieder aufgehoben werden. Das Grillen in privaten Gärten außerhalb des Gefährdungsbereiches des Waldes ist erlaubt.