Chronik

Deutsche Sprayer in Wien verurteilt

Zwei Deutsche sind am Freitag am Wiener Landesgericht zu Haft- bzw. Geldstrafen verurteilt worden. Sie wurden Ende Mai festgenommen, weil sie Zuggarnituren der ÖBB und der Wiener Linien besprüht hatten.

Die beiden Männer waren Ende Mai in die Bundeshauptstadt gereist, „weil sich in der Szene rumgesprochen hat, dass man hier relativ ungestört sprayen kann“, wie der 26-Jährige am Freitag erzählte. Nachdem sie Zuggarnituren der ÖBB und der Wiener Linien besprüht hatten, waren die beiden am 30. Mai festgenommen worden. Seither saß der 26-Jährige, der drei Vorstrafen wegen Diebstahls, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs aufweist, aber bis zu seiner Festnahme noch nie in Haft war, in U-Haft.

Der bisher unbescholtene 21-Jährige war ebenfalls in U-Haft genommen worden, wo er wochenlang in der überbelegten Justizanstalt Josefstadt einsaß, ehe Ende Juni einem Enthaftungsantrag seines Verteidigers stattgegeben wurde. Ausschlaggebend für die Inhaftierung des 21-Jährigen dürfte vor allem gewesen sein, dass die ÖBB ihm ursprünglich einen Schadensbetrag von 100.000 Euro zurechneten.

Ursprünglicher Schadensbetrag deutlich zu hoch

Was – wie sich nun in der Verhandlung herausstellte – massiv überzogen war. Die ÖBB machten vor Gericht – bezogen auf beide Angeklagte und mindestens zwei weitere unbekannt gebliebene Mittäter – einen Gesamtschaden von 18.000 Euro geltend, die Wiener Linien kamen auf insgesamt 18.500 Euro.

Am 29. Mai besprühte der 26-Jährige am Bahnhof abgestellte Züge, wobei er seinen Angaben zufolge bewusst darauf geachtet haben will, dass es sich um ältere Modelle handelte. Am selben Tag war er dabei, als mehrere Sprayer einen Betonsockel in Stockerau mit Graffiti besprühten. Als die beiden Angeklagten am 30. Mai Schienenfahrzeuge der Wiener Linien verunstalteten, wurden sie von der Polizei festgenommen.

Zehn Monate Haft für 26-Jährigen

Am Ende wurde der 26-Jährige rechtskräftig wegen schwerer Sachbeschädigung zu zehn Monaten Haft, davon zwei Monate unbedingt verurteilt. Er muss noch eine Woche in der Justizanstalt Josefstadt absitzen, dann darf er nach Deutschland zurückkehren. Der 21-Jährige bekam eine Diversion, entging also – ebenfalls bereits rechtskräftig – einer Verurteilung. Er erklärte sich zur Übernahme eines Kostenbeitrags zum Strafverfahren in Höhe von 200 Euro bereit, der Richter ordnete außerdem eine Probezeit an.

Hinsichtlich der Schadensgutmachung einigten sich die jungen Deutschen im Rahmen der Hauptverhandlung mit den Vertretern der ÖBB und den Wiener Linien auf einen Vergleich. Den ÖBB werden sie ratenweise jeweils 5.000 Euro bezahlen, den Wiener Linien je ein Drittel der Summe, die das Unternehmen in einer Schadensaufstellung aufgelistet hatte.