Menschen tanzen in einer Disco
APA/dpa/Franziska Kraufmann
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Coronavirus

CoV-positiv ins Lokal „Schnapsidee“

Mit dem Aus der Quarantäneverordnung dürfen infizierte Menschen ab 1. August mit FFP2-Maske etwa einen gastronomischen Betrieb besuchen. Konsumieren dürfen sie dort jedoch nichts – was unter den Wiener Gastronomen für Verwunderung sorgt.

Plaudern ist erlaubt, Essen und Trinken nicht, heißt es in der neuen Verordnung. Für Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) sei das de facto ein Verbot. Wiener Gastronomen sind über diese Regelung hingegen verwundert. „Lieber Herr Minister, denken Sie noch einmal nach, ob es wirklich vif ist, dass man Leute ins Lokal lässt und nicht konsumieren lässt. Also das ist wirklich irgendwie ganz, ganz komisch“, so Erwin Scheiflinger, der stellvertretende Fachgruppenobmann in der Wiener Wirtschaftskammer, gegenüber Radio Wien.

Regierung lässt Quarantänepflicht fallen

Ab 1. August gibt es keine Quarantäne für positiv auf das Coronavirus Getestete mehr. Nach dem ergebnislosen Corona-Gipfel zwischen Bund und Ländern haben Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) und Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) ihr „Verhandlungsergebnis“ präsentiert.

Nachtgastronomie skeptisch

Der Obmann des Verbandes der österreichischen Nachtgastronomen, Stefan Ratzenberger, bezeichnet das gar als „restlose Schnapsidee“: „Da muss man wirklich den Gesundheitsminister wieder einmal in die Realität holen. Er soll wieder einmal ausgehen und Volksnähe zeigen, weil da hat er komplett versagt, wenn er sich tatsächlich vorstellt, dass sich wirklich jeder Jugendliche daran halten wird.“

Für Ratzenberger kommen die Quarantäne-Lockerungen aufgrund der steigenden Infektionszahlen zum falschen Zeitpunkt. Er möchte nicht, dass die Nachtgastronomie erneut stigmatisiert und womöglich wieder geschlossen wird. „Der Gesundheitsminister hat gesagt, es ist ein Lockdown im Herbst nicht auszuschließen. Also wie das zusammenpasst, ist mir nicht nachvollziehbar.“