Bub spielt im Kindergarten
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Coronavirus

CoV: Betretungsverbot in Kindergärten

Das Aus für die Quarantäne nach einem positiven CoV-Test sorgt für offene Fragen – vor allem bei den Kindergärten. Mittlerweile steht fest, dass für positiv getestete Kinder künftig ein Betretungsverbot gilt, das laut der Stadt Wien allerdings „nicht überprüfbar“ sei.

Aus dem Büro des zuständigen Wiener Bildungsstadtrats Christoph Wiederkehr (NEOS) hieß es auf Nachfrage von „Wien heute“, dass die bundesweite Regelung eines Betretungsverbots auch in Wien gilt. Wenn ein Kind Symptome wie Husten oder Schnupfen aufweist, werden die Eltern ersucht, es auf das Coronavirus zu testen. Dafür werden – wie bisher – monatlich fünf PCR- und fünf Antigentests gratis angeboten und zwar bis Jahresende. Eine Ausweitung des Testangebots ist vom Bund nicht geplant.

Laut der Stadt soll zumindest der PCR-Lutschertest in den Kindergärten bis zum Herbst flächendeckend im Einsatz sein. Prüfen will man außerdem ein neuerliches Ausrollen der Lutschertests ab Herbst. Von Seiten der Stadt Wien wartet man nun auf die endgültige Verordnung, die ab 1. August in Kraft tritt.

Unklare CoV-Vorschriften für Kindergärten

CoV-positiv getestete Kinder ohne Symptome im Kindergarten – diese Aussage von Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) in der gestrigen ZIB 2 hat für Aufregung gesorgt. Mittlerweile hat das Ministerium diese Aussage wieder zurückgezogen. Mittlerweile steht fest, dass für positiv getestete Kinder künftig ein Betretungsverbot gilt, das laut der Stadt Wien allerdings „nicht überprüfbar“ sei.

Betretungsverbot „nicht überprüfbar“

Das Betretungsverbot von positiv getesteten Kindern zu kontrollieren sei – laut einem Sprecher Wiederkehrs nicht möglich, weil die Eltern keine Pflicht hätten einen positiven Fall der Kindergartenleitung zu melden. Man müsse künftig darauf hoffen, dass die Leute ehrlich sind, heißt es von der Stadt. Das Betretungsverbot gilt für Kinder bis elf Jahre. Werden werden sie positiv getestet, dürfen sie nicht in die Kinderbetreuung oder Volksschule.

Aufregung nach ZIB2-Interview

Für große Aufregung sorgte ein Interview, das Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) am Dienstagabend in der ZIB 2 gegeben hat: darin meinte er, dass positiv getestete Kinder ohne Symptome in den Kindergarten gebracht werden können. Mittlerweile hat der Minister via Twitter diese Aussage wieder zurückgezogen. In der ZIB2 hat der Minister der eigenen Verordnung widersprochen. Die Juristen der Stadt prüfen jetzt das weitere Vorgehen.

„Da in einer Durchschnittsbetrachtung nicht davon auszugehen ist, dass Kinder im Kindergartenalter bzw. in der Primarstufe (…) die Maske durchgehend korrekt tragen (siehe dazu die fachliche Begründung), ihr epidemiologisches Gefährdungspotenzial einschätzen und ihr Verhalten danach ausrichten können, wird ein Betretungsverbot für SARS-CoV-2-infizierte Kinder vorgesehen“, heißt es wörtlich im Verordnungstext.

Hacker übt Kritik

Dem widersprach Dienstagnacht der Gesundheitsminister in der ZIB2. „Wenn Ihr Kind keine Symptome hat, dann bringen Sie Ihr Kind ganz praktisch mit Maske in die Kinderbetreuung. Können es dort abgeben und wieder abholen. Das ist möglich.“ Am Mittwoch erklärt sein Ministerium, dass das so nicht stimmt: Für Kinder bis elf Jahre – also auch für Volksschulkinder – gilt ein Betretungsverbot, wenn sie positiv getestet sind.

Gesundheitsminister Rauch zum Quarantäne-Aus

Etliche Expertinnen und Experten sehen das Quarantäne-Aus für CoV-Infizierte äußerst kritisch. Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) nimmt im Studio Stellung zur neuen Verordnung.

Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) sieht das am Mittwoch kritisch. „Wenn der Gesundheitsminister allen Ernstes glaubt, dass in Österreich nur gesunde Kinder in den Kindergarten gebracht werden von den Eltern, dann hat er sich noch nicht sehr viel mit dem Thema Elementarpädagogik beschäftigt“, sagte er im „Wien heute“-Interview. Für viele Eltern sei es alternativlos, in die Arbeit zu gehen. Sie würden kranke Kinder in den Kindergarten bringen, weil ihnen die Alternative fehlt. Eine zusätzliche Sonderbetreuungszeit bei erkrankten Kindern soll es ja nicht geben.

Hacker sieht die Kindergartenregelung kritisch

„Massive Schließungen“ befürchtet

Bei den Wiener Kindergärten beraten jetzt Juristinnen und Juristen, wie mit dem Quarantäne-Aus umgegangen wird. Denn das Personal darf künftig arbeiten gehen, auch wenn es positiv getestet, aber ohne Symptome ist. Natascha Taslimi vom Netzwerk Elementare Bildung betont gegenüber der APA, dass es keine gute Idee sei, infizierte Kindergartenpädagogen und -pädagoginnen in die Arbeit zu schicken. CoV-positives Personal hätte im Kindergarten nicht die Möglichkeit zu essen oder zu trinken, da viele Einrichtungen keine Nebenräume haben, in die das Personal gehen kann, und gleichzeitig die Kinder nicht unbeaufsichtigt gelassen werden dürfen.

Für den Herbst befürchtet Taslimi „massive Schließungen“, sollte es nicht zu Personalaufstockungen kommen. „Im Kindergarten herrscht ohnehin Personalmangel, die CoV-Maßnahmen waren immer mit immensem administrativem Aufwand verbunden, der alleine vom Personal gestemmt wurde.“ Es brauchte dringend zusätzliches Personal für administrative Tätigkeiten, damit sicherer Kindergartenbetrieb gewährleistet werden könne.

Auch die Wiener Kinderfreude haben sich dazu per Aussendung gemeldet: Sie halten es für bedenklich, dass Covid-infizierte Elementarpädagoginnen und -pädagogen tatsächlich Kindergartengruppen leiten sollen.