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Coronavirus

Wirtschaft: Hohe Kosten durch Quarantäne-Aus

Nach dem Handelsverband warnt auch die Wirtschaftskammer Wien (WKW) vor hohen Mehrkosten durch künftige CoV-Krankenstände. „Für die Wiener Unternehmen wird der Entfall der Quarantäne richtig teuer“, sagte WKW-Präsident Walter Ruck.

„Aus Sicht der Wirtschaft ist diese Maßnahme nicht wirklich zu Ende gedacht“, so Ruck. Aus heutiger Sicht sei ein CoV-Fall ab 1. August als Krankenstand wie jeder andere zu behandeln, so die Wirtschaftskammer Wien (WKW) am Mittwoch in einer Aussendung. Das bedeute, dass der Bund die Ersatzzahlungen für Ausfälle von Mitarbeitern nicht mehr übernehme und die Entgeltfortzahlung durch die Arbeitgeber greife.

365 Millionen Euro pro Jahr

Die WKW hat die Kosten für die Krankenstände anhand der Infektionszahlen für das zweite Quartal berechnet. Demnach hätten die Wiener Unternehmen theoretisch für diesen Zeitraum rund 91 Mio. Euro an Entgeltfortzahlung leisten müssen. Hochgerechnet auf ein Jahr seien das 365 Mio. Euro, wobei hier nur Menschen mit symptomatischen Verläufen berücksichtigt seien.

Nachdem Gesundheitsexperten von einer weiteren Infektionswelle im Herbst ausgehen, würden die Wiener Unternehmen mit zusätzlichen Kosten von fast 100 Mio. Euro durch coronavirusbedingte Krankenstände im Herbstquartal konfrontiert sein – zusätzlich zu den Belastungen durch die Teuerung, die Energieproblematik und den Fachkräftemangel.

Zudem müssten die Unternehmen auch die entfallene Arbeitsleistung kompensieren. „Die Auswirkungen sind ähnlich einer permanenten Grippewelle“, so Ruck. Er erwartet von den politisch Verantwortlichen rasch eine Lösung. „Dass Betriebe hier auf Pandemiekosten sitzenbleiben, kann es nicht sein.“

Arbeiterkammer sieht arbeitsrechtliche Probleme

Die Arbeiterkammer sieht mit dem Ende der Quarantäne-Regelung für Corona-Infizierte zahlreiche arbeitsrechtliche Probleme auf die Unternehmen zukommen. Viele Fragen seien noch ungeklärt, die Vorgaben der Regierung zu ungenau und Begriffe wie die Fürsorgepflicht müssten präzisiert werden. „Arbeitsrechtlich betritt man auf vielen Ebenen absolutes Neuland und verlagert die Rechtsauslegung in die Betriebe“, sagte AK-Arbeitsrechtsexperte Philipp Brokes am Mittwoch.

So sei nach wie vor unklar, ab wann ein infizierter Mitarbeiterin oder Mitarbeiter zu Hause bleiben könne und ab wann eine Krankschreibung nötig sei. Auch welche Ansprüche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben, die im Betrieb mit positiv getesteten Kollegen konfrontiert sind, sei noch offen. Vor allem Mitarbeiter mit Vorerkrankungen oder in einem Großraumbüro seien darauf angewiesen, dass der Arbeitgeber seiner Schutzpflicht nachkomme.

Es müssten daher klare und nachvollziehbare Rahmenbedingungen geschaffen und die „sehr allgemein formulierte Fürsorgepflicht“ des Arbeitgebers präzisiert und werden, um „daraus erwachsende Haftungsfälle zu vermeiden und sicheres Arbeiten zu ermöglichen“, fordert Brokes. Weiters müsse die Regierung vor Inkrafttreten der Verordnung klären, inwieweit der Arbeitgeber die Belegschaft über Corona-Positive im Betrieb informieren müsse oder wie verkehrsbeschränkte Personen regelmäßig trinken sollen, obwohl sie ihre Maske nicht abnehmen dürfen. Weitere offene Fragen ergeben sich für die AK auch im Zuge einer Betreuungspflicht für positiv getestete Kinder, nachdem die Regelung für die Sonderbetreuungszeiten mit Juli ausgelaufen sind.