Zahlreiche Kerzen vor Lokal
APA/Roland Schlager
APA/Roland Schlager
Chronik

Familie nach Anschlag entschädigt

Angehörige eines 21-Jährigen, der beim Anschlag in Wien am 2.November 2020 getötet worden war, sind vom Terroropferverband finanziell entschädigt worden. Laut ihrem Anwalt wird es daher keine Amtshaftungsklage gegen die Republik geben.

Die Summe, die die Hinterbliebenen aus dem Terroropferfonds erhielten, liegt über den rund 130.000 Euro, die zuletzt von der Klage umfasst waren. „Das zeigt uns, dass man eine Verantwortung für das, was der Familie widerfahren ist, übernimmt“, hielt Anwalt Mathias Burger am Freitag fest. Mit dem finanziellen Zugeständnis „sind die Therapien finanziert“, zeigte er sich erleichtert.

Speziell die Eltern des 21-Jährigen hatten enorme Probleme mit psychotherapeutischem Betreuungsbedarf, nachdem ihr Sohn mitten aus dem Leben gerissen wurde. Die Familie wird ihre Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich daher auch nicht weiterverfolgen. „Unsere Ziele sind damit erreicht“, sagte Burger.

Zähes Bemühen um Entschädigung

Der beim Weissen Ring eingerichtete Terroropferfonds erkannte der Korneuburger Familie einen sechsstelligen Euro-Betrag zu und zahlte ihn auch aus. Zunächst war die Bereitschaft des Bundes, den Angehörigen des jungen Mannes das erlittene Leid zumindest in finanzieller Hinsicht zu lindern, überschaubar geblieben.

Die Eltern und der Bruder bekamen vorerst je 2.000 Euro aus dem Verbrechensopfergesetz und 4.500 Euro für die Begräbniskosten zugestanden, die damit aber nicht abgedeckt waren. An Trauerschmerzensgeld wurden erst nach Einbringen der Klage beim Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen (Wiener ZRS) 10.000 Euro pro Person angeboten – „allerdings vorbehaltlich des Ergebnisses einer Prüfung, ob die Ansprüche zu recht bestehen“, wie Burger damals der APA verriet.

Anwalt: Anschlag hätte verhindert werden können

Burger vertrat zuletzt in seiner Klage den Standpunkt, dass der Anschlag verhindert hätte werden können, wäre es im Vorfeld nicht zu behördlichen Versäumnissen gekommen, die später die „Zerbes-Kommission“ im Auftrag von Innen- und Justizministerium aufdeckte. In erster Instanz wurde der Klage laut Burger zwar nicht stattgegeben, der Anwalt wird nach Rücksprache mit der Familie gegen diese Entscheidung nun aber keine Berufung mehr einlegen.

Anderes Verfahren noch unentschieden

Offen ist noch der Prozess, den Angehörige einer 20-jährigen Frau angestrebt haben. Durch das Urteil im anderen Prozess rechnete der Anwalt der Familie auch hier mit einer Abweisung der Klage. Über die Fortsetzung des Verfahrens in den nächsten Instanzen soll nach der Urteilsbegründung entschieden werden.