Chronik

17-Jähriger missbraucht: Pfleger verurteilt

In Wien ist heute ein Krankenpfleger wegen sexuellen Missbrauchs eines 17-Jährigen vor Gericht gestanden. Der 64-Jährige wurde rechtskräftig verurteilt – zu zwei Jahren Haft, davon acht Monaten unbedingt.

Verurteilt wurde der Mann wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses und sexuellen Missbrauchs einer psychisch beeinträchtigen Person. Der bisher Unbescholtene nahm die Strafe an. Das Opfer bekam 1.000 Euro zugesprochen.

Der Pfleger hatte Ende August 2020 in der Einrichtung zu arbeiten begonnen, die eine 24-Stunden-Betreuung für Menschen mit Lernschwierigkeiten anbietet. Nur wenige Tage später wurde das Beschäftigungsverhältnis seitens des Dienstgebers wieder beendet, nachdem bekanntgeworden war, dass der Pfleger mehrfach geschlechtliche Handlungen an einem 17 Jahre alten Burschen durchgeführt haben soll.

Angeklagter: „Teilweise schuldig“

Der Bursch ist Autist „und geht auf jeden zu, ist offen und kann nicht unterscheiden, was richtig und falsch ist“, wie sein Vater einem Schöffensenat erklärte. Er sei „teilweise schuldig, weil ich neben ihm gestanden bin“, sagte der Angeklagte zu Beginn seiner Befragung. „Vielleicht hab ich ihn berührt, aber ohne dass ich es wollte“, meinte er weiter.

Er habe einmal seine Hand auf den Oberschenkel des Burschen gelegt, als dieser im Bett häkelte, dabei habe er ihn „irrtümlich“ berührt. Mehr sei nicht passiert, versicherte der 64-Jährige. Im Bad habe er den jungen Mann nur beim Abtrocknen „unterstützt“.

Anzeige offenbar erst auf Druck des Vaters

Die gegen ihn gerichteten Anschuldigungen erklärte sich der Angeklagte folgendermaßen: „Das ist hundertprozentig die Intrige einer Kollegin.“ Der 17-Jährige hatte besagter Kollegin erzählt, was passiert war, unabhängig davon erfuhr ein Wochenende später auch sein Vater von ihm von den Übergriffen.

Der Mann ist nach wie vor als Krankenpfleger tätig, wie er auf Befragen der Richterin erklärte, in einer auf Patientinnen und Patienten mit hohem Betreuungsbedarf spezialisierten Einrichtung. Zur Anzeige war es übrigens erst auf Drängen des Vaters gekommen, wie dieser als Zeuge betonte. Die Einrichtung selbst hätte dessen Angaben zufolge von sich aus zunächst keine strafrechtlichen Schritte gegen den Pfleger in die Wege geleitet.