Alfons Mensdorff-Pouilly
ORF.at/Roland Winkler
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Chronik

Lobbyist Mensdorff-Pouilly wieder vor Gericht

Der Rüstungslobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly muss sich ab kommendem Dienstag erneut wegen des Vorwurfs der Geldwäscherei am Wiener Landesgericht verantworten. Er bestreitet die Vorwürfe. Die inkriminierten Vorgänge liegen über 15 Jahre zurück.

Ausgangspunkt des Ganzen waren laut Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Untreuehandlungen eines EADS-Managers, der ab März 2005 mittels Scheinverträgen rund 93 Mio. Euro von der EADS Deutschland GmbH (EADS-D) an die Vector Aerospace LLP überwiesen haben soll, wobei der größte Teil davon – nämlich 84 Mio. Euro – als „eine schwarze Kasse zur Verfolgung von außerhalb der legitimen unternehmerischen Interessen der EADS-D stehenden Zwecken dotiert wurde“, wie die WKStA in ihrer Anklage festhält.

Geldwäschereiprozess bereits 2013

Davon landeten dann zwei Mio. Euro unter dem Zahlungszweck „Vergütung“ auf dem Konto einer in Wien etablierten Gesellschaft, welche die WKStA dem Einflussbereich Mensdorff-Pouillys zurechnet. Von dieser Summe gingen am 5. April 2006 300.000 Euro als „Darlehensrückzahlung“ an eine Gesellschaft in Budapest, zwischen Ende April 2006 und Anfang Juli 2007 soll Mensdorff-Pouilly die Barbehebung der restlichen 1,7 Mio. Euro veranlasst und persönlich entgegengenommen haben. Wo das Geld letztlich landete, konnte die WKStA bisher nicht klären.

Das Geld soll Mensdorff-Pouilly dann großteils „zu noch festzustellenden Zwecken an noch festzustellende Dritte“ weitergegeben haben, heißt es im Strafantrag. Mensdorff-Pouilly hat das im Ermittlungsverfahren bestritten und darauf verwiesen, dass er bereits im Jänner 2013 in Wien vom Vorwurf der Geldwäscherei freigesprochen worden sei.

Damals hatte man ihn verdächtigt, vom britischen Rüstungskonzern BAE Systems über ein verschachteltes Firmennetzwerk 12,64 Mio. Euro erhalten und die Millionen verteilt zu haben, um Beschaffungsvorgänge in Zentral- und Osteuropa zugunsten des britischen Konzerns zu beeinflussen. Das Erstgericht war am Ende eines ausführlichen Beweisverfahrens zur Überzeugung gelangt, dass Mensdorff Gelder von BAE Systems übernommen hätte, „aber wir wissen nicht, in welcher Funktion“. „Die Sache stinkt, aber sie stinkt nicht genug“, hielt der Richter damals wörtlich fest.

Landesgericht wies Strafantrag zurück

Offensichtlich dürfte auch im nunmehrigen Fall die Beweislage nicht die üppigste sein. Das Landesgericht für Strafsachen hatte den Strafantrag nach Informationen der APA nämlich ursprünglich zurückgewiesen, und zwar mit der Begründung, dass eine gerichtlich bereits entschiedene Sache und außerdem Verjährung vorliege. Das übergeordnete Oberlandesgericht (OLG) Wien sah das anders, sodass jetzt die Verhandlung vor einem Einzelrichter stattzufinden hat.

Vorerst sind zwei Verhandlungstage anberaumt, wobei Zeugen erst für Mittwoch (17. August) geladen sind. Ob dann bereits mit einem Urteil zu rechnen ist, ist fraglich, denn einige Zeugen sollen sich krankheits- bzw. urlaubsbedingt entschuldigt haben.