Alte Frau öffnet Geldbörse
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Politik

Zu hohe Förderung: Mietbeihilfe gestrichen

Weil eine Mindestpensionistin doppelten Anspruch auf den Teuerungsausgleich hat, erhält sie einmalig keine Mietbeihilfe mehr. Das trifft offenbar Tausende in der Stadt. Der Hintergrund ist eine Doppelförderung von Stadt und Bund.

Eine 82-Jährige Pensionistin ist verunsichert. Ihr steht wie 42.000 anderen Ausgleichszulagenbeziehenden – also Pensionistinnen und Pensionisten mit Mindestpension – ein 300 Euro hoher Teuerungsausgleich zu. Der Bescheid ist da, doch die Mietbeihilfe, die der Wienerin als zusätzliche Unterstützung monatlich von der MA40 ausbezahlt wird, wird plötzlich ausgesetzt.

„Damit habe ich nicht gerechnet. Ich habe geglaubt, den Teuerungsbonus kriege ich so, wie er so steht, und dann wird mir das abgezogen. Ich finde das nicht in Ordnung aus meiner Sicht“, sagte die Frau, die anonym bleiben will, am Donnerstag im „Wien heute“-Interview.

Zwei Kriterien erfüllt, daher doppelter Anspruch

Dahinter steckt laut dem zuständigen Büro von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) eine Doppelförderung. Denn die Pensionistin erfülle gleich zwei Kriterien für den 300-Euro-Bonus: Zum einen erhalte sie für ihre Mindestpension von der Pensionsversicherungsanstalt 300 Euro Teuerungsausgleich. Zusätzlich bekomme sie die Mietbeihilfe von der Stadt. Die Frau erfülle damit ein weiteres Kritierum und erhalte ein zweites Mal 300 Euro – in Summe also 600 Euro.

Zu hohe Förderung: Mietbeihilfe gestrichen

Weil eine Mindestpensionistin hunderte Euro Teuerungsausgleich bekommt, bekommt sie plötzlich kurzfristig keine Mietbeihilfe mehr. Das trifft offenbar Tausende in der Stadt.

„Im September gegengerechnet“

Allerdings wird dafür im September einmalig die Mietbeihilfe in der Höhe von rund 100 Euro ausgesetzt. Übrig bleiben sollten laut Stadt fast 500 Euro für die betroffene Mindestpensionistin. „Dieser Teuerungsausgleich wird von der MA40 aufgrund von bundesgesetzlichen Vorgaben vollzogen. Die 300 Euro, die der von Ihnen geschilderte Fall aufgrund der Mietbeihilfe zum zweiten Mal erhalten hat, wird im September gegengerechnet“, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme des Hacker-Büros wörtlich. Doppelförderung gibt es zum Beispiel auch bei den zwei Voraussetzungen Arbeitslosengeld und Mindestsicherung.

In der Stellungnahme der Stadt heißt es weiter: „Der Teuerungsausgleich des Bundes gebührt jedoch nur einmal, daher sind Teuerungsausgleichszahlungen vonseiten anderer Einrichtungen (AMS, PVA, ÖGK) an Mindestsicherungsbezieher*innen (MietbeihilfebezieherInnen) als Einkommen auf den Mindestsicherungsanspruch anzurechnen. Dadurch kommt es zu keinen doppelten Auszahlungen. Dieser Teuerungsausgleich wird von der MA40 aufgrund von bundesgesetzlichen Vorgaben vollzogen. Eine Nichtanrechnung der Teuerungsausgleichszahlungen von dritter Seite (AMS, PVA, ÖGK) im Rahmen der Mindestsicherung ist bundesgesetzlich nicht vorgesehen.“ Eine bessere Kommunikation vonseiten der Regierungen wäre wünschenswert, sagt die Pensionistin. Sie habe sich jedenfalls nicht ausgekannt.