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VKI prüft Klage gegen Wien Energie

Wien Energie kündigt für 1. September neue Stromtarife an. Und eckt damit beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) und bei der Arbeiterkammer an. Beide Konsumentenschützer prüfen derzeit, ob sie rechtliche Schritte gegen den Versorger einleiten können.

Geht es nach der Wien Energie, werden Kunden automatisch auf den neuen Tarif „Optima entspannt 100 % Öko“ umgestellt. Damit zahlen die Kunden 28,9239 Cent/kWh – doppelt so viel wie bisher beim Standard-Tarif „Optima“. Wer nicht auf diesen neuen Tarif umgestellt werden möchte, muss dem Wechsel widersprechen. Allerdings hat Wien Energie auch den Preis beim „Optima“ mittlerweile kräftig angehoben: Ab 1. September zahlen die Konsumenten dann 36,3185 Cent/kW.

Stimmen sie dem Wechsel bis Ende September schriftlich zu, bekommen sie eine Preisgarantie für 12 Monate sowie 60 Gratis-Strom-Tage. Stimmen sie schriftlich oder online zu, gibt es zusätzlich 20 Gratistage. Und Besitzer einer Jahreskarte der Wiener Linien erhalten weitere 20 Gratis-Strom-Tage. Die Preissteigerung für die Gesamtrechnung inklusive Netzkosten sinkt auf 24 Prozent, wenn man alle diese Vorteile nützt. Mit dem alten Tarif verteuert sich der Strom hingegen um 85 Prozent.

Arbeiterkammer und VKI prüfen Rechtslage

Der VKI prüfe immer wieder die Bestimmungen und Klauseln auch der Versorger, wann die Entscheidung zur Klage getroffen wird, könne man nicht sagen, merkt VKI-Pressesprecher Ralf Perkowski an. Der automatische Vertragswechsel sorgt beim VKI für Kritik. Denn, wenn man den Tarif nicht wechseln möchte, muss man sich aktiv dagegen entscheiden. Zudem habe es erst vor kurzem eine Änderung der Geschäftsbedingungen gegeben, es müsse jetzt geprüft werden, „ob das zulässig ist“, sagte Thomas Hirke vom VKI. Der VKI hatte von der Wien Energie weitere Erklärungen angefragt, die mittlerweile eingetroffen seien – „gescheiter“ sei man jedoch nicht, heißt es.

Bei der Arbeiterkammer prüft man ebenfalls die Rechtslage. Vor allem die Kurzfristigkeit dieser Tarifumstellung sowie die Änderung der Lieferbedingungen und die automatische Umstellung stehen in der Kritik der AK, wie Sandra Matzinger, Energieexpertin der AK, erklärt. Allerdings ist dies nicht der einzige Fall: Auch die EVN hebt mit 1. September die Stromtarife kräftig an. Die Arbeiterkammer sieht sich auch diesen Fall derzeit an. Gibt es von den Juristen grünes Licht, droht auch dem niederösterreichischen Versorger eine Klage seitens der Arbeiterkammer.

Die Wien Energie verteidigt sich in einer Stellungnahme. „Wir möchten unseren Kund*innen ein gutes Angebot machen, die Preisanpassung der Energieallianz abfedern und in dieser schwierigen Zeit zumindest etwas Planbarkeit mit einem Tarif mit Preisgarantie für zwölf Monate geben.“

Höhere Teilbeträge statt Nachzahlung

Unterdessen haben viele Kundinnen und Kunden Sorge vor den gestiegenen Preisen. Was, wenn man einer hohen Nachzahlung nicht auf einen Schlag nachkommen kann? Bei Wien Energie gibt es da zwei Möglichkeiten. Bei Bedarf können Kundinnen und Kunden ihre Nachzahlung mit zinsfreien Ratenvereinbarungen für bis zu 18 Monate abbezahlen. Diese Vereinbarung kann man über das Kundenservice oder das Onlineportal abschließen.

Die vorsorgende Alternative zur Ratenvereinbarung ist eine Anpassung der Teilbeträge. Diese kann man bereits jetzt erhöhen, um die Geldbörse im Falle einer hohen Nachzahlung nicht auf einmal so stark zu belasten. Laut Lisa Grohs, Sprecherin von Wien Energie, sei das vor allem dann sinnvoll, wenn man die Jahresabrechnung erst in einigen Monaten bekommt. Je nach finanzieller Lage sei die aufgestaute Nachzahlung so besser stemmbar.

Beratung zum passenden Betrag

Möglich ist die Anpassung der Teilbeträge über das Wien-Energie-Kundenservice – telefonisch, schriftlich über das Kontaktformular oder persönlich im Servicetreff Spittelau, wobei Wien Energie hier zu einer Terminvereinbarung im Vorhinein rät. Aufgrund vieler verschiedener Anfragen beim Kundenservice kommt es derzeit zu Wartezeiten – alle Anfragen werden jedoch bearbeitet, so Grohs. Ab Herbst soll das Anpassen der Teilbeträge auch übers Onlineportal möglich sein.

Beim passenden Teilbetrag spielen die Preiserhöhung, der letzte Verbrauch und weitere Faktoren wie die Haushaltsgröße eine Rolle. „Es macht zum Beispiel einen Unterschied, ob ich mir gerade ein E-Auto gekauft habe oder in der WG gerade nur zwei statt drei Personen leben“, so Grohs. In Anbetracht dieser Faktoren berät der Kundenservice zum passenden Teilbetrag.