Martin Ho
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Chronik

Ermittlungen gegen Martin Ho dauern an

Seit März wird gegen den Promigastronomen Martin Ho wegen Betrugsverdachts ermittelt. Es geht um Abrechnungen von CoV-Förderungen, es gilt die Unschuldsvermutung. Laut „Dossier“ hat die Staatsanwaltschaft „weiterführende sicherheitsbehördliche Erhebungen angeordnet“. Ein Ho-Sprecher wies die Vorwürfe zurück.

Das Arbeitsmarktservice Wien (AMS Wien) hatte den Gastronomen angezeigt. Laut „Dossier“ belegen Unterlagen, dass sich der Betrugsverdacht nach ersten Befragungen verdichtet habe. „Die Vorwürfe betrügerischen Handelns weisen wir aufs Schärfste zurück“, sagte Alexander Khaelss-Khaelssberg gegenüber dem Magazin. Seine Agentur macht die Pressearbeit für Ho und dessen Firmengruppe Dots (Clubs, Restaurants, Hotels und Kunst).

Lange Liste von Zeugen

„Die Polizei ermittelt. Doch bis zum Abschluss wird es noch dauern“, sagte die Staatsanwaltschaftssprecherin gegenüber der APA. Die fallführende Staatsanwältin hatte dem Landeskriminalamt Wien im April eine lange Liste von Zeuginnen und Zeugen geschickt, die alle einzuvernehmen sind.

Während das AMS Wien Zweifel an den abgerechneten Fördersummen und -zeiträumen hegt, geht die Polizei einem neuen Verdacht nach. Bei der Beantragung von Kurzarbeitsförderungen könnten Unterschriften von Mitarbeitern gefälscht worden sein, schreibt „Dossier“. So sagte etwa ein Mitarbeiter unter Wahrheitspflicht zu einem Kurzarbeitsantrag für den Zeitraum 1. März 2020 bis 31. Mai 2020, dass eine Unterschrift darauf nicht von ihm sei.

Wer sie gefälscht habe, wisse er nicht, aber: „In dem angeführten Zeitraum war ich zu Beginn eine Woche zu Hause und danach zwei Wochen in Quarantäne“, sagte der Mitarbeiter laut „Dossier“ unter Berufung auf das Einvernahmeprotokoll. „Mit der Rückkehr aus der Quarantäne, circa 23. März 2020, wurde von mir verlangt, voll zu arbeiten.“ Und weiter: „Ich musste sogar die Zeit der Quarantäne einarbeiten, die Order kam von meinem Betriebsleiter.“

Der Mitarbeiter beschwerte sich, dass „der Staat die Quarantäne finanziell ausgleichen würde für das Unternehmen“ und darum die Forderung des Einarbeitens unzulässig sei.

Mitarbeiter: „Bekam keine Mehrstunden ausgezahlt“

„Ich musste zehn Stunden pro Tag arbeiten, fünf Tage die Woche“, sagte der Mitarbeiter aus. „Mir wurden die geleisteten Mehrstunden nicht ausbezahlt, und ich hatte zu dieser Zeit nur das Kurzarbeitsgehalt.“ Laut Dienstvertrag war er als Kellner in der Dots-Gruppe von Ho angestellt.

„Ich goss die Pflanzen, strich und schleifte die Tische ab, es gab diverse Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten“, so der Mitarbeiter zu seiner „Vollzeit“-Tätigkeit ohne Gäste. Und dabei sei er nicht allein gewesen. „Wir waren immer drei bis vier Arbeiter.“ Im ersten Lockdown habe es auch mehrere Kündigungen gegeben, erinnerte sich der Zeuge.

„Die Arbeiter mussten auch Stundenaufzeichnungen an das Unternehmen weitergeben und bekamen bar auf die Hand eine Stundenvergütung von fünf Euro nach Ende des Lockdowns“, sagte der Mitarbeiter weiter aus. Der Zeuge nannte vier Mitarbeiter, die noch in der Dots-Gruppe tätig sind.

Auch Ermittlungen gegen Ex-Geschäftsführer

Kurz nach Start der Ermittlungen verabschiedete sich auch ein wichtiger Geschäftspartner von Ho: Sein Geschäftsführer Wilhelm Vullriede legte die Führung in sieben Firmen der Dots-Gruppe zurück. Lediglich an der Holdingfirma Dots Beteiligungen GmbH, wo er 20 Prozent der Anteile hält, sitzt er noch im Management. Ob der Rücktritt etwas mit dem laufenden Strafverfahren zu tun habe, wollte der Anwalt von Ho, Nikolaus Rast, laut APA nicht beantworten.

„Zum Verfahren kann ich derzeit nichts sagen“, sagte Ho-Anwalt Rast weiter. „Im September bekomme ich Akteneinsicht.“ Sein Mandant wurde bis dato „nicht einvernommen“. Auch StA-Wien-Sprecherin Judith Ziska blieb beim Usus, laufende Ermittlungen nicht zu kommentieren, bestätigte aber: „Martin Ho und Wilhelm Vullriede werden von der Staatsanwaltschaft Wien als Beschuldigte geführt.“

Vollständige Dokumentation für Förderung

Laut der vom AMS herausgegebenen Bundesrichtlinie Kurzarbeitsbeihilfe (KUA-Covid-19) ist die ordnungsgemäße und vollständige Dokumentation eine wesentliche Voraussetzung, um Förderungen zu bekommen. Die Arbeitgeber müssen die Unterschriften der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einholen.

„Als Nachweis für die Anzahl der verrechenbaren Ausfallstunden besteht die Verpflichtung des Betriebes, Arbeitszeitaufzeichnungen (Arbeitsbeginn, -ende, -unterbrechungen) für alle von Kurzarbeit betroffenen Mitarbeiter:innen zu führen und auf Verlangen dem AMS vorzulegen“, heißt es in der KUA-Covid-19. Und: „Bei falschen Angaben hinsichtlich der besonders starken Betroffenheit von der Corona-Krise ist jedenfalls die gesamte KUA-Beihilfe zu widerrufen und zurückzufordern.“