Heinz-Christian Strache bei Prozess am Wiener Landesgericht
APA/Herbert Neubauer
APA/Herbert Neubauer
Politik

PRIKRAF: OLG Wien hob Strache-Urteil auf

Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat die Verurteilung von Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache im Zusammenhang mit der Affäre um den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF) aufgehoben, berichtet die „Kronen Zeitung“ online.

Das Verfahren müsse wiederholt werden, weil entlastende Chatnachrichten in erster Instanz nicht ausreichend gewürdigt worden seien. Strache war im August 2021 wegen Bestechlichkeit zu 15 Monaten bedingt verurteilt worden, der mitangeklagte Eigentümer der Privatklinik Währing, Walter Grubmüller, zu zwölf Monaten, ebenfalls auf Bewährung. In dem Verfahren war es um einen vermuteten Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Privatklinik Währing gegangen, der Klinikbetreiber hatte der Bundes-FPÖ insgesamt 12.000 Euro gespendet.

Urteil widersprüchlich

Das OLG sei zum Schluss gekommen, dass die Urteilsbegründung des Erstgerichts in sich widersprüchlich und nicht nachvollziehbar sei. Dadurch werde das Objektivitätsgebot in der Beweiswürdigung verletzt, berichtet die „Krone“. Strache zeigte sich via Twitter „froh über die Entscheidung des OLG“. Er werde im neu durchzuführenden Verfahren seine Unschuld beweisen, erklärte er.

Der PRIKRAF-Strafprozess war der erste nach Veröffentlichung des „Ibiza“-Videos. In einem zweiten Bestechungsprozess wurden Strache und der mitangeklagte Unternehmer Siegfried Stieglitz Ende Juli „im Zweifel freigesprochen“. In diesem Verfahren war Strache vorgeworfen worden, Stieglitz für Spenden an einen FPÖ-nahen Verein einen Aufsichtsratsposten in der ASFINAG verschafft zu haben. Aus Sicht des Erstgerichts reichte in diesem Fall die Beweislage nicht aus.