Heinz-Christian Strache vor Prozess wegen Bestechlichkeit am Straflandesgericht in Wien
APA/Helmut Fohringer
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Chronik

Strache wartet auf schriftliches ASFINAG-Urteil

Einen Etappensieg hat Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache errungen. Die Causa PRIKRAF muss neu verhandelt werden. Noch nicht rechtskräftig ist der Freispruch „im Zweifel“ im zweiten Bestechungsverfahren gegen Strache. Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil zur Causa ASFINAG Berufung angemeldet.

In Sachen ASFINAG wurden Strache und Siegfried Stieglitz am 29. Juli „im Zweifel“ freigesprochen von dem Vorwurf, Strache habe dem mitangeklagten Unternehmer für Spenden an einen FPÖ-nahen Verein einen Aufsichtsratsposten bei der ASFINAG verschafft. Aus Sicht des Erstgerichts war für eine Verurteilung nicht ausreichend bewiesen, dass Strache von der Spende des Unternehmers gewusst habe.

Im Herbst wird Akt vorliegen

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat dagegen Berufung angemeldet. Diese muss sie (binnen vier Wochen) schriftlich ausführen, sobald die schriftliche Ausfertigung des Urteils vorliegt. Der Angeklagte „antwortet“ darauf in einer Berufungsverantwortung, dann wird der Akt dem zuständigen Oberlandesgericht Wien vorgelegt. Dort rechnet man im Herbst damit.

OLG bestätigt PRIKRAF-Aufhebung

Bestätigt hat das Oberlandesgericht am Dienstag die Aufhebung des PRIKRAF-Urteils. Dieses erste Strafverfahren in Folge des „Ibiza-Videos“ war im August 2021 mit einer Verurteilung zu bedingten Freiheitsstrafen (15 Monate für Strache und zwölf für den mitangeklagten Eigentümer der Privatklinik Währing, Walter Grubmüller) zu Ende gegangen. Die WKStA hatte ihnen Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Privatklinik Währing vorgeworfen, da Grubmüller an einen FPÖ-nahen Verein 2016 und 2017 zusammen 12.000 Euro gespendet hatte – und als die FPÖ dann in die Regierung kam, wurde mit einer Gesetzesänderung im Jahr 2018 die Privatklinik Währung in den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF) aufgenommen.

Aus Sicht der Erstrichterin war – wie sie bei der Urteilsverkündung am 27. August 2021 sagte – „der Zusammenhang, der Konnex zweifelsfrei, wirklich zweifelsfrei gegeben“. Das Oberlandesgericht erachtete allerdings die Begründung der Verurteilung für mangelhaft. Das Erstgericht habe nicht alle Beweisergebnisse ausreichend gewürdigt, um ableiten zu können, dass die Gesetzesänderung nur wegen der Spenden vorgeschlagen wurde. Nun muss in einer neuerlichen Hauptverhandlung am Wiener Straflandesgericht über die Anklage verhandelt und entschieden werden.