Die Untersuchungskommission
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Politik

Bisher fünf U-Kommissionen in Wien

In der Causa Wien Energie setzen die Wiener FPÖ und ÖVP nun eine gemeinderätlichen Untersuchungskommission ein. Bisher gab es fünf derartige Kommissionen in Wien – die erste 2002/03. Damals wurde die Praxis der Flächenwidmung unter die Lupe genommen.

Die Einsetzung einer Untersuchungskomission ist in Wien seit 2001 möglich, als die Stadtverfassung entsprechend geändert wurde. Die Beantragung einer Kommission ist ein Minderheitsrecht und somit auch ohne Regierungsmehrheit möglich. Konkret braucht es dafür die Unterschrift von 25 Mandatarinnen bzw. Mandataren. Gültig ist diese Grenze nach einer Reform des Gremiums, die im Vorjahr besiegelt wurde. Zuvor mussten 30 Unterschriften geleistet werden.

Vertreten sind in der U-Kommission Abgeordnete aller Fraktionen. Die Tätigkeit einer U-Kommission endet spätestens nach einem Jahr, wobei nun auch eine Verlängerung um drei Monate möglich ist. Als Beginn gilt nun die erste Sitzung und nicht mehr der Zeitpunkt der Einsetzung im Gemeinderat.

Bisher fast immer von Opposition veranlasst

Die zweite Untersuchungskommission, 2003/04, beschäftigte sich mit Pflegeskandalen, 2008/09 waren Missständen in Psychiatrieeinrichtungen das Thema. 2018 wurde der Bau des Krankenhauses Nord durchleuchtet, zuletzt parteinahe Vereine.

Beim Thema Krankenhaus Nord veranlassten erstmals auch die Regierungsparteien die Einsetzung einer U-Kommission. Bisher ging das stets von der Opposition aus – so wie das nun wieder der Fall ist.

Zeugenladung als Minderheitsrecht

Nach der Reform im Vorjahr können nun auch Zeuginnen und Zeugen geladen werden, wenn die Mehrheit dagegen ist. Es reicht aus, wenn ein Viertel der Mitglieder des Gremiums das möchte. Früher war es möglich, dass eine Mehrheit Beweisanträge ohne Begründung ablehnen konnte. Und da die Mehrheitsverhältnisse in den Kommissionen analog zum Gemeinderat bzw. Landtag gestaltet sind, bedeutete das, dass die Regierungsfraktionen hier stets die Oberhoheit hatten.

Tatsächlich kam es zwar nur selten vor, dass die Regierung Anträgen einen Riegel vorschob, nun kann aber auch eine Minderheit Zeuginnen und Zeugen begehren. Die Mehrheit kann zumindest das neue Schiedsgremium anrufen, wenn sie hier anderer Meinung ist. Bei der Schiedsinstanz handelt es sich um das nun aufgewertete dreiköpfige Vorsitzteam. Die Vorsitzenden konnten bisher keine solchen Entscheidungen fällen, nun können sie aber über strittige Verfahrenspunkte befinden.

Zum Einsatz kommen dabei nur mehr aktive bzw. pensionierte Richterinnen und Richter, die per Los ausgewählt werden. Bisher waren auch Juristinnen und Juristen aus anderen Berufsgruppen in den U-Kommissionen tätig.

Nur Themen erlaubt, wo Stadtpolitik bestimmt

Das Gremium kann auch nicht mehr vorzeitig beendet werden, wenn die Mehrheit es möchte. Neu ist weiters, dass man auch Inhalte untersuchen kann, die zehn Jahre zurückliegen. Bisher war die Frist mit acht Jahren bemessen.

Grundvoraussetzung ist: Die Untersuchung muss die „Verwaltungsführung der einer politischen Verantwortlichkeit unterliegenden Organe der Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich“ betreffen. Das bedeutet, dass nur Bereiche Gegenstand sein können, in denen die Stadtpolitik unmittelbar das Sagen hat. In der Causa Wien Energie könnten etwa Aufsichtspflichten und die Gewährung eines Kredits thematisiert werden, nicht aber die Gebarung des Unternehmens selbst.