Chronik

Totgetretener Hund: Prozess geht weiter

In Wien geht heute der Prozess um einen totgetretenen Hund weiter: Der Angeklagte soll den Malteser im März so schwer verletzt haben, dass der Hund starb. Zum Prozessauftakt im August bekannte sich der 49-Jährige „bis zu einem gewissen Grad schuldig“.

Zu der brutalen Attacke war es Ende März am Rande einer Vernissage im Palais Kinsky gekommen. Die Besitzerin des Maltesers, eine 73-jährige Frau, war zu Besuch. Den Hund hatte sie im Eingangsbereich am untersten Treppenabsatz angeleint. Auch der Angeklagte war auf der Vernissage.

Nachdem ihn Security-Mitarbeiter aufgrund seiner Alkoholisierung und verhaltensauffälligen Benehmens aus der Vernissage geworfen hatten, trat der Mann offenbar aus Verärgerung darüber auf das Tier ein. Der Hund starb am Weg in eine Tierklinik.

Zeugin: „Er hat dabei gelächelt“

Eine junge Frau musste dann mitansehen, wie der 49-Jährige mit Arbeitsschuhen mit Stahlkappen mehrfach auf den kleinen Hund eintrat. „Es hat sich angehört, als würden Weinflaschen zertrümmert. Ich hab’ ihn (den Angeklagten, Anm.) durchgehend Tretbewegungen machen gesehen. Er hat dabei gelächelt. Dann habe ich ein kurzes Jaulen gehört“, schilderte die 24-Jährige der Richterin.

Der Angeklagte räumte ein, er sei „ungut“ gewesen und habe deshalb die Vernissage verlassen müssen: „Es ist mir schon den ganzen Tag nicht gut gegangen.“ Er habe zunächst daheim „ein bis zwei Bier“ getrunken, sei aber grundsätzlich „voll fit“ gewesen. Auf der Vernissage habe er dann „wahrscheinlich etwas zu schnell Sekt und Wein getrunken“, der Alkohol habe „zu schnell gewirkt“.

Angeklagter gibt Erinnerungslücken an

Weshalb er auf den Hund eintrat, wisse er nicht mehr: „Vielleicht hab’ ich ein Blackout gehabt. Irgendetwas muss gewesen sein.“ Er könne sich nur mehr erinnern, „dass ich auf irgendetwas ein-, zweimal hintreten hab’. Mir war nicht bewusst, dass das ein Tier ist.“ Immerhin entschuldigte sich der anwaltlich nicht vertretene Angeklagte bei der Hundebesitzerin, die als Zeugin darauf verzichtete, sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte anzuschließen. Sie verlange keinen Schadenersatz, sagte die 73-Jährige.

„Es tut mir wirklich extrem leid. Das hätte ich normalerweise nicht gemacht“, sagte ihr der 49-Jährige. Er habe den Hund ja „vom Sehen gekannt“, er sei der Frau öfter beim Gassigehen begegnet: „Ich habe ihn auch einmal gestreichelt.“ Die Verhandlung wurde Anfang August zur Einvernahme weiterer Zeugen vertagt. Die Verhandlung wird nun am Freitag fortgesetzt.