Chronik

Mordversuch an Nebenbuhler: 13 Jahre Haft

Am Dienstag ist am Wiener Landesgericht ein 31-jähriger Mann zu 13 Jahren Haft wegen Mordversuchs verurteilt worden. Er soll dem zweiten Freund seiner Lebensgefährtin eine Schnittwunde am Hals zugefügt haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Schuldspruch fiel mit 5:3 Stimmen mit dem knappest möglichen Abstimmungsverhältnis zugunsten der Anklage aus. Gegen das Urteil legte der 31-Jährige umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Der Staatsanwältin war das Strafausmaß bei einer Strafdrohung von zehn bis 20 Jahren oder lebenslang zu gering. Sie meldete dagegen Berufung an.

Zusätzlich zur 13-jährigen Freiheitsstrafe wurde die Unterbringung des 31-Jährigen in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher angeordnet. Ausschlaggebend dafür war ein Gutachten des Gerichtspsychiaters Peter Hofmann. Dieser stufte den Angeklagten als zwar zurechnungsfähig ein, bescheinigte ihm aber eine kombinierte Persönlichkeitsstörung, die weitere Straftaten mit schweren Folgen befürchten lasse, sollte es keine haftbegleitende Therapie geben. Diese sei im Maßnahmenvollzug gewährleistet, betonte Hofmann.

Angeklagter sprach von Selbstverletzung

„Er hat mich töten wollen unter Heimtücke“, hatte das 38 Jahre alter Opfer des Messerangriffs in seiner Zeugenbefragung erklärt. Der zweite Freund seiner Lebensgefährtin habe ihm unter dem Vorwand, sich mit einer Umarmung von ihm verabschieden zu wollen, die Klinge eines Messers über den Hals gezogen – „mit einem Grinsen im Gesicht“, wie das Opfer betonte.

Der Angeklagte versicherte dagegen dem Gericht, er habe den anderen Mann nicht angerührt, geschweige angegriffen. Auf die Frage, wie dann dessen Verletzung – eine tiefe, drei Zentimeter lange Schnittwunde auf Höhe des Kehlkopfs – entstanden sei, erwiderte der 31-Jährige: „Keine Ahnung. Maximal, dass er es sich selber zugefügt hat.“ Er könne sich vorstellen, dass der 38-Jährige sich selbst verletzt habe, „um mich loszuwerden“.

Gleichzeitige Beziehung mit Frau

Fest steht, dass die beiden Männer gleichzeitig eine intime Beziehung zu einer 26 Jahre alten Frau hatten, wobei der Ältere nichts davon wusste, dass es in deren Leben einen zweiten Mann gab. Der 31-Jährige ging wiederum davon aus, dass sich die Frau am Ende für ihn entscheiden würde bzw. bereits entschieden hatte.

Der 38-Jährige hatte die Wienerin im August 2021 über Facebook kennengelernt, war wenig später von Deutschland nach Wien gezogen und bei der 26-Jährigen in einer Gemeindewohnung in Simmering eingezogen. Am 8. November 2021 kam es in ihrer Wohnung zu einem abendlichen Treffen zu dritt. Vor Gericht behaupteten der Angeklagte und die Frau, dieses wäre nett und harmonisch verlaufen, während es der 38-Jährige als „schrecklich“ bezeichnete.

Angeklagter war wegen ähnlichen Delikts in Haft

Der 31-Jährige war erst ein halbes Jahr zuvor aus dem Gefängnis entlassen worden, wo er eine dreijährige Freiheitsstrafe verbüßt hatte, weil er einem Kontrahenten – auch damals war es um eine Frau gegangen – in den Hals gestochen hatte. Während des Treffens mit seiner nunmehrigen Freundin habe er den Nebenbuhler „aus der Welt schaffen wollen“, hatte die Staatsanwältin zu Beginn der Verhandlung erklärt.

Nach 23.00 Uhr verließen die Frau und der 31-Jährige zunächst kurz die Wohnung, um mit dem Hund der 26-Jährigen hinauszugehen. Ein paar Minuten später stand der 31-Jährige wieder in der Tür, vorgeblich, um sich „ordentlich von mir verabschieden zu wollen“, wie der 38-jährige Deutsche dem Gericht darlegte. Der Angeklagte behauptete, der Deutsche sei aufgesprungen und habe die Wohnung verlassen, nachdem er diese betreten hätte.

Passantin rief Rettung

Der 38-Jährige erklärte dagegen, es sei ihm gelungen, nach dem ersten Schnitt in seinen Hals den Angreifer abzuwehren: „Sonst wäre mehr passiert. Ich hatte Todesangst.“ Auf der Straße habe er zehn Minuten mit aufgeschlitztem Hals und stark blutend um Hilfe gesucht, ehe er einer Passantin begegnete. Diese habe die Rettung und die Polizei verständigt.

Die Wunde des Mannes wurde in einem Spital versorgt, wo sich die Verletzung zum Glück als nicht lebensbedrohlich herausstellte. Der 38-Jährige konnte bereits einige Stunden später das Krankenhaus verlassen. Er kehrte in die Wohnung der 26-Jährigen zurück, die zunächst der Polizei erklärte, der 31-Jährige habe ihr beim Spaziergang mit dem Hund den Wohnungsschlüssel entwendet und sei ohne ihr Wissen in die Wohnung zurückgekehrt.

Frau änderte vor Gericht ihre Aussage

Davon rückte die Frau vor Gericht ab. Sie habe unten auf der Straße den 31-Jährigen gebeten, in die Wohnung zu schauen, weil sie sich Sorgen um den Deutschen gemacht habe. Der sei nämlich „komisch drauf gewesen“, habe „nicht gut ausgeschaut“. „Ich wollte, dass er frische Luft schnappt“, stellte die Zeugin fest. Sie habe dem Angeklagten daher die Schlüssel zu ihrer Wohnung gegeben: „Er sollte ihn runterholen.“

Dass der Angeklagte ihrem zweiten Freund in den Hals gestochen habe, könne sie sich nicht vorstellen: „Ich glaube nicht, dass er es war.“ Sie glaube vielmehr, der 38-Jährige wolle dem Angeklagten „eins reinwürgen“. Auf Nachfrage der vorsitzenden Richterin, ob sie von einer Selbstverletzung ausgehe, meinte die 26-Jährige ausweichend: „Es geht in meinen Kopf nicht rein, dass man das selber macht.“