Chronik

Gegenspieler getreten: Mildes Urteil für Kicker

Mit einem milden Urteil ist am Mittwoch der Prozess nach einer tätlichen Auseinandersetzung auf einem Fußballplatz ausgegangen. Ein 19-jähriger ehemaliger Fußballspieler wurde trotz einschlägiger Vorstrafe zu einer bedingten Haftstrafe von neun Monaten verurteilt.

Er versetzte am 3. April beim Match zwischen zwei Wiener Unterliga-Vereinen einem Gegenspieler einen Kopfstoß und anschließend Fußtritte gegen den Kopf. Der um neun Jahre ältere Kicker brach bewusstlos zusammen und wurde mit einem Rettungshubschrauber in ein Spital gebracht. Der 28-Jährige, von Beruf Justizwachebeamter, erlitt eine schwere Gehirnerschütterung und musste intubiert werden. Daneben trug er Schürfungen im Gesicht und eine geringe motorische Schädigung des Speichennervs davon.

Künstlicher Tiefschlaf

Die gewalttätigen Szenen spielten sich bei einem Match der 1. Klasse A in Wien-Favoriten ab. Zuerst kassierte der 28-Jährige vom jüngeren Gegenspieler, dessen Mannschaft zu diesem Zeitpunkt mit 0:2 zurücklag, einen „Headbutt“, woraufhin der Angegriffene zurückschlug. Die Folge war eine Rauferei, während der der als Zuschauer anwesende jüngere Bruder des 19-Jährigen aufs Feld stürmte und ebenfalls auf den 28-Jährigen losging. Bewusstlos getreten wurde dieser dann allerdings laut Staatsanwaltschaft vom 19-Jährigen, indem ihm der gegnerische Kicker mit den Fußballschuhen wuchtig ins Gesicht trat.

Der Schwerverletzte musste im Spital in den künstlichen Tiefschlaf versetzt werden. Zwei Tage wurde er stationär behandelt, dann in häusliche Pflege entlassen. Seinen Angaben zufolge hatte der Justizwachebeamte bis Mitte Mai starke Schmerzen und leidet bis heute an den Folgen der Tätlichkeiten.

Angeklagter bekannte sich schuldig

Der 19-Jährige bekannte sich vor Gericht schuldig. Nach gegenseitigem Geschubse sei „das Ganze dann eskaliert“, meinte der Angeklagte. „Es war das Adrenalin.“ Der Tritt mit dem Fuß in das Gesicht des Gegners sei „aus Reflex“ passiert. „Ich wollte ihn nicht absichtlich verletzen“, meinte der junge Mann, der mittlerweile seine Fußballkarriere beendet hat. Er habe auch schon ein Antigewalttraining absolviert und sei in engem Kontakt mit seinem Bewährungshelfer.

Auf näheres Nachfragen des Privatbeteiligtenvertreters, Nikolaus Rast, stellte sich jedoch heraus, dass der 19-Jährige dieses Training bereits im Jahr 2021 gemacht hatte, nämlich im Zuge seiner letzten Verurteilung wegen Körperverletzung im Februar 2020, wo er ebenfalls vom Landesgericht zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Die Staatsanwaltschaft beantragte zwar den Widerruf der zur Bewährung ausgesetzten Strafe, allerdings wurde nun lediglich die Probezeit verlängert.

Erneutes Antigewalttraining

„Sie müssen daran arbeiten. Das ist das letzte Mal, dass sie eine bedingte Strafe bekommen“, meinte die Richterin bei ihrer Urteilsbegründung. Der Strafrahmen liegt bei sechs Monaten bis fünf Jahren, wenn eine schwere Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung des anderen herbeiführt wird. Mildernd wurden das Geständnis, die Provokation des Opfers im Vorfeld sowie die Anerkennung des Privatbeteiligtenanschlusses in der Höhe von 3.410 Euro gewertet. Der 19-Jährige, dem Bewährungshilfe angeordnet wurde, muss erneut zum Antigewalttraining. Das Urteil ist rechtskräftig.