Bildung

Kinderschutz: Neues Gesetz in Begutachtung

Das neue Wiener Kindergarten- und Tagesbetreuungsgesetz ist in Begutachtung gegangen. Laut Bildungsstadtrat Christoph Wiederkehr (NEOS) ist das Ziel eine verpflichtende Verankerung des Kinderschutzes. Anlass waren Missbrauchverdachtsfälle.

Wiederkehr hatte die Gesetzesänderung nach dem Bekanntwerden von Vorwürfen des schweren sexuellen Missbrauchs gegen einen Pädagogen in einem städtischen Kindergarten angekündigt. Konkret hat die Magistratsabteilung 11 (Amt für Jugend und Familie) eine Adaptierung folgender Gesetze und Verordnungen ausgearbeitet: des Wiener Kindergartengesetzes, des Wiener Tagesbetreuungsgesetzes, der Wiener Kindergartenverordnung und der Wiener Tagesbetreuungsverordnung. Im Rahmen der Begutachtung können Stellungnahmen dazu abgegeben werden.

Einrichtungen brauchen eigenes Kinderschutzkonzept

Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass elementarpädagogische Einrichtungen künftig über ein eigenes Kinderschutzkonzept verfügen müssen. Auch wird vorgeschrieben, dass Kinderschutzbeauftragte zu ernennen sind. Auch regelmäßige Fortbildungen sollen den Schutz von Kindern vor physischer und psychischer Gewalt erhöhen.

Auch die Nachsichtsbestimmungen werden erweitert, wie es in einer der APA übermittelten Stellungnahme hieß. Damit soll eine Rechtsgrundlage für die Veranlassung einer Schließung von Kindergärten geschaffen werden. Im Visier stehen dabei Einrichtungen, die ohne Bewilligung betrieben werden. Der Strafrahmen in diesem Bereich wird erhöht.

Kompetenzstelle für Kinderschutz in MA 11

„Das nun in Begutachtung befindliche neue Kindergarten- und Tagesbetreuungsgesetz stellt sicher, dass Kinderschutz in allen Wiener elementarpädagogischen Einrichtungen höchste Priorität hat. Ich bin froh, dass das mit zahlreichen Expertinnen und Experten ausgearbeitete Gesetz rasch auf den Weg gebracht werden konnte“, sagte Wiederkehr.

In der MA 11 wird zudem eine „Kompetenzstelle Kinderschutz“ eingerichtet. Sie solle sicherstellen, dass alle gesetzlichen Maßnahmen eingehalten werden. Auch über begleitende Schulungs- und Fortbildungsangebote soll die Stelle informieren.