großes Medieninteresse bei Prozessbeginn
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Chronik

Prozess im Fall Leonie begonnen

Mit regem Zuschauer- und Medieninteresse ist am Wiener Straflandesgericht am Dienstag der Prozess rund um den Tod des 13-jährigen Mädchens gestartet. Drei Männer stehen vor Gericht.

Die Verhandlung startete mit einer 45-minütigen Verzögerung, weil sich eine Geschworene verspätet hatte. Bereits eine Stunde vor Prozessbeginn hätte eigentlich die Rechtsbelehrung der Laienrichter begonnen. Der Verhandlungssaal war bis auf den letzten Platz besetzt. Medienvertreter durften im Saal nicht fotografieren und filmen. Unter schwerer Bewachung wurden die Angeklagten in den Saal geführt. Zwei von ihnen versuchten sich mit Zetteln das Gesicht zu verdecken.

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großes Medieninteresse bei Prozessauftakt
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großes Medieninteresse bei Prozessbeginn
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Mahnwache zu Prozessbeginn
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Mahnwache vor Gericht
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Den drei jungen Männern afghanischer Abstammung im Alter zwischen 19 und 23 Jahren wird Vergewaltigung mit Todesfolge und schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen angelastet. Nachdem der Jüngste das Mädchen am Donaukanal getroffen hatte, war die 13-Jährige in die Wohnung eines Landsmannes mitgegangen, wo die Gruppe laut Anklage beschlossen haben soll, diese in Missbrauchsabsicht unter Drogeneinfluss zu setzen.

Mädchen sollen Drogen verabreicht worden sein

Zunächst soll die 13-Jährige eine Ecstasy-Tablette freiwillig genommen haben, in der Wohnung wurden dann der Staatsanwaltschaft zufolge sieben weitere Tabletten aufgelöst und ihr in einem Getränk verabreicht. Als das Ecstasy zu wirken begann, soll die 13-Jährige von allen drei Angeklagten missbraucht worden sein. Infolge der Überdosis der ihr eingeflößten Suchtmittel setzte bei der 13-Jährigen plötzlich die Atmung aus.

Die Männer dürften in Panik geraten sein. Sie versuchten noch, ihr unter anderem Getränke zu verabreichen beziehungsweise sie mit kaltem Wasser abzuduschen. Als sich die 13-Jährige nicht mehr regte, trugen sie sie vor die Tür und lehnten sie an den Baum. Dort fanden Passanten das Mädchen am 26. Juni 2021 auf einem Grünstreifen in Wien-Donaustadt leblos. Das Obduktionsgutachten ergab, dass das Mädchen infolge einer Suchtmittelvergiftung und Ersticken eines gewaltsamen Todes starb.

Prozess im Fall Leonie begonnen

Mit regem Zuschauer- und Medieninteresse ist am Wiener Straflandesgericht am Dienstag der Prozess rund um den Tod des 13-jährigen Mädchens gestartet. Drei Männer stehen vor Gericht.

Zwei Angeklagte bekennen sich teilweise schuldig

Jener junge Mann, in dessen Wohnung die Tat verübt wurde, will ein Geständnis ablegen, kündigte sein Anwalt Thomas Nirk in seinem Eröffnungsplädoyer an. Die anderen Angeklagten beschuldigten sich bisher gegenseitig. Doch der Erstangeklagte, der zeitweise mit dem Zweitangeklagten in der Tatortwohnung gelebt hatte, bekannte sich nun entgegen der Ankündigung seines Anwalts teilweise schuldig. Er sagte, er habe nicht gewusst, dass das Mädchen erst 13 Jahre alt sei. Deswegen sei er des Missbrauchs von Unmündigen schuldig.

Für den ältesten Angeklagten, der im Tatzeitraum über 21 und somit erwachsen war, geht es im Fall eines Schuldspruchs um zehn bis 20 Jahre Haft oder lebenslang. Die beiden anderen müssten mit bis zu 20 Jahren rechnen.

Die Hauptverhandlung war grundsätzlich öffentlich zugänglich. Die Anwälte der Angehörigen, Florian Höllwarth und Johannes Öhlböck, stellten den Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit nach den Eröffnungsplädoyers. Dem Antrag gab das Schwurgericht unter dem Vorsitz von Anna Marchart nicht statt. Es soll aber gesondert beraten werden, ob ein Video, das ein Beschuldigter während der Tat angefertigt hat und das für das Strafverfahren zentrale Vorgänge in der Wohnung zeigt, gezeigt wird.

Sieben Sachverständige geladen

In den ersten Tagen werden die Eröffnungsplädoyers und Befragungen der Angeklagten abgehalten. Eher gegen Ende der Woche werden die Gutachter zu Wort kommen. Wichtig werden vor allem die toxikologischen und gerichtsmedizinischen Expertisen beziehungsweise die Ergebnisse der Auswertung der Spuren am Tatort.

Gerichtssprecherin Christina Salzborn gab an, dass zur Verhandlung neben Zeuginnen und Zeugen nicht weniger als sieben Sachverständige geladen wurden. Neben einem Gerichtsmediziner und einem Gerichtspsychiater wird unter anderem auch ein Gutachter zur Altersfeststellung des jüngsten Angeklagten angehört. Eine Kriminaltechnikerin soll zu den Spuren an der Bekleidung des Mädchens Stellung nehmen, auch ein toxikologischer Sachverständiger wurde beigezogen.

Urteile sollen am 6. Oktober fallen

Für den Schwurprozess sind insgesamt sieben Verhandlungstage angesetzt. Der erste Verhandlungstag ging nach der Einvernahme des Erstbeschuldigten gegen 15.30 Uhr zu Ende. Am Mittwoch werden die beiden anderen Angeklagten zu Wort kommen. Gegen Ende der Woche werden die Gutachter ihre Expertisen referieren.

In der kommenden Woche werden die vielen Zeugen befragt, darunter auch die Angehörigen des Mädchens und Freunde, die mit ihr zuletzt Kontakt hatten. Die Geschwister der Getöteten haben sich dem Verfahren mit einem Betrag von je 30.000 und die Eltern mit einem Betrag von je 50.000 Euro angeschlossen. Die Urteile sollen am 6. Oktober gefällt werden.