Einer der Angklagten im Fall Leonie am zweiten Prozesstag
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Chronik

Relativierte Geständnisse im Fall Leonie

Der Prozess im Fall des getöteten 13-jährigen Mädchens ist am Mittwoch am Wiener Landesgericht mit der Beschuldigteneinvernahme der Zweit- und Drittangeklagten fortgesetzt worden.

Drei junge Männer afghanischer Abstammung im Alter zwischen 19 und 23 Jahren müssen sich vor einem Schwurgericht verantworten. Ihnen wird Vergewaltigung mit Todesfolge und schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen vorgeworfen.

Zweitangeklagter relativiert Geständnis

Der Zweitangeklagte, dessen Anwalt Thomas Nirk ein Geständnis angekündigt hatte, relativierte das avisierte Schuldbekenntnis. Er will von den Vorgängen in der Todesnacht nicht viel mitbekommen haben. Von sexuellen Handlungen habe er überhaupt nichts mitbekommen. Er hätte keinen körperlichen Kontakt mit ihr gehabt, er habe sie lediglich umarmt beziehungsweise mit ihr gekuschelt, als sie neben ihm geschlafen habe.

DNA-Spuren und das von den Angeklagten aufgenommene Video dürften laut Anklage diese Aussage jedoch widerlegen. Der Angeklagte will selbst eingeschlafen sein und als er aufgestanden sei, habe er bemerkt, dass es dem Mädchen nicht gut gehe.

Relativierte Geständnisse im Fall Leonie

Der Prozess im Fall des getöteten 13-jährigen Mädchens ist am Mittwoch am Wiener Landesgericht mit der Beschuldigteneinvernahme der Zweit- und Drittangeklagten fortgesetzt worden.

Zwei Männer bekennen sich teilweise schuldig

Der 23-Jährige Erstbeschuldigte bekannte sich bei Prozessauftakt teilweise schuldig. Er gab an, nicht gewusst zu haben, dass das Mädchen erst 13 Jahre alt sei. Er habe angenommen, dass sie bereits ein Alter von 18 Jahren erreicht habe. Deswegen bekannte er sich des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen für schuldig. Die sexuellen Handlungen seien freiwillig geschehen, behauptete er. Mit ihrem Tod will er nichts zu tun haben.

Auch der Drittangeklagte bekannte sich teilweise schuldig, wobei er dann nichts über sein Schuldeingeständnis sagte. Er habe das Mädchen über soziale Medien kennengelernt, 25 bis 26 Tage vor der Tat. Zwei Mal habe er sich mit der 13-Jährigen im Beisein einer Freundin getroffen, zwei Mal sei das Mädchen mit zu ihm nach Hause gekommen.

Die Verhandlung wurde am Nachmittag auf den Donnerstag vertagt. Da wird die Befragung des Drittangeklagten fortgesetzt. Danach werden fünf Gutachter zu Wort kommen.

Geschehnisse der Nacht zentrale Frage der Verhandlung

Wer der 13-Jährigen den Drogencocktail – die Staatsanwaltschaft geht von insgesamt sieben Ecstasy-Tabletten aus, eine soll das Mädchen im Vorfeld freiwillig genommen haben – verabreicht hat, ist die zentrale Frage in der Verhandlung. Als das Ecstasy zu wirken begann, soll die 13-Jährige von allen drei Angeklagten missbraucht worden sein. Infolge der Überdosis der ihr eingeflößten Suchtmittel setzte bei der 13-Jährigen plötzlich die Atmung aus.

Schlussendlich dürften die Männer in Panik geraten sein und trugen das Mädchen vor die Tür und lehnten sie an den Baum. Das Obduktionsgutachten ergab, dass das Mädchen infolge einer Suchtmittelvergiftung und Ersticken eines gewaltsamen Todes starb.

Das Mädchen wurde am 26. Juni 2021 von Passanten auf einem Grünstreifen in Wien-Donaustadt leblos aufgefunden. Für den ältesten Angeklagten, der im Tatzeitraum über 21 und somit erwachsen war, geht es im Fall eines Schuldspruchs um zehn bis 20 Jahre Haft oder lebenslang. Die beiden anderen müssten mit bis zu 20 Jahren rechnen.