Chronik

Leonie: Hohe Ecstasy-Dosis war tödlich

Im Prozess um den Tod der 13-jährigen Leonie sind am dritten Prozesstag am Landesgericht für Strafsachen in Wien die Gutachter am Wort gewesen. Dabei hieß es, dass der Tod Leonies ohne sofortige notärztliche Hilfe nicht zu verhindern gewesen wäre.

Am dritten Verhandlungstag wurde kurzfristig die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Bevor die Sachverständigen zu Wort kamen, wurden ohne Publikum im Saal die beiden Videos, auf denen tatrelevante Vorgänge gefilmt wurden, vorgespielt.

Danach stellte der toxikologische Sachverständige Günter Gmeiner fest, dass ohne sofortige notärztliche Hilfe der Tod des Mädchens nicht zu verhindern gewesen wäre. Seine Untersuchungen hätten ergeben, dass das Mädchen das Dreifache der tödlichen Dosis des synthetischen Suchtgifts MDA im Körper hatte. Gmeiner geht davon aus, dass die 13-Jährige mindestens sechs Ecstasy-Tabletten konsumiert haben muss.

Mehrere Ursachen führten zum Tod

Zum Tod führte laut Gerichtsmediziner Nikolaus Klupp eine Kombination mehrerer Faktoren: Die hohe Dosis von MDA führte zu einer Hyponatriämie, einer verminderten Konzentration von Natriumionen im Blut. Vereinfacht gesagt kann Wasser aus Blutgefäßen in Lunge und Hirn übertreten, was zum Tod führen kann. Außerdem verursachte das MDA eine Hyperthermie, eine gefährlich erhöhte Körpertemperatur. Laut Obduktion starb das Mädchen infolge einer Suchtmittelvergiftung und Erstickens.

Dritter Prozesstag im Fall Leonie

Am dritten Prozesstag rund um den Fall der getöteten 13-Jährigen Leonie in Wien waren am Donnerstag die Gutachter am Wort. Und auch Videos aus der Tatnacht wurden gezeigt – unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Haarproben zeigten, dass das Mädchen regelmäßig Drogen genommen hatte. Das MDA, das oft anstatt von MDMA in Ecstasy-Pillen enthalten ist, fand sich besonders nahe am Haaransatz, was bedeutet, dass die 13-Jährige Ecstasy in letzter Zeit öfter genommen hatte. In früheren Zeiten, die Haarproben wurden bis zum Zeitraum 2020 untersucht, konsumierte das Mädchen auch Kokain. Wenige Stunden vor der Tat dürfte die 13-Jährige Cannabis geraucht haben. Alkohol fand sich kaum in den Blutproben, dafür Koffein und Nikotin.

Todeszeitpunkt neu eingeschränkt

Als Todeszeitpunkt wurde zunächst aus gerichtsmedizinischer Sicht der Zeitraum zwischen 5.00 und 6.30 Uhr angenommen. Da die Videosequenzen, die die Männer mit ihren Handys angefertigt hatten, eine Uhrzeit von 5.57 Uhr zeigen und die 13-Jährige da noch gelebt hatte, muss das Mädchen zwischen 5.57 und 6.30 Uhr gestorben sein.

Zu Wort kamen auch die DNA-Sachverständige Christa Nussbaumer und die Faserspurexpertin Bettina Bogner. Die DNA-Auswertung deute darauf hin, dass die angeklagten Männer mit dem Mädchen im engen Kontakt gewesen sein mussten. Dass die Übertragung der Spuren – wie es der Zweitangeklagte behauptet – durch das Kuscheln entstehen konnte, ist laut Nussbaumer „äußerst lebensfremd“, da die „aussagekräftige Mischspur“ des Opfers am Angeklagten auch noch nach drei Tagen feststellbar war.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Männern vor, dass alle drei das Mädchen missbraucht haben sollen, sobald das Suchtgift zu wirken begann. Das ist auch mit den Hämatomen am Körper der 13-Jährigen, die sowohl vom Gerichtsmediziner als auch von der gynäkologischen Sachverständigen, Sigrid Schmidl-Amann, festgestellt wurden, in Einklang zu bringen.

An viertem Tag werden erste Zeugen gehört

Seit Dienstag müssen sich die drei Männer afghanischer Abstammung im Alter zwischen 19 und 23 Jahren wegen Vergewaltigung mit Todesfolge und schwerem sexuellen Missbrauch vor einem Schwurgericht verantworten. Die Angeklagten bekannten sich zwar teilweise schuldig, gaben sich aber bisher gegenseitig die Schuld. Sie gaben an, dass sie nicht wussten, dass das Mädchen erst 13 Jahre alt war, sie gingen von einem Alter von 18 Jahren aus. Zwei sprachen von einvernehmlichen sexuellen Handlungen mit der 13-Jährigen, von Vergewaltigung wollten sie nichts wissen.

Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt. Da wird jener Gutachter zu Wort kommen, der die Altersfeststellungsgutachten des Drittangeklagten verfasst hat. Der Beschuldigte behauptete im Vorfeld, erst 16 Jahre alt zu sein. Zum Tatzeitpunkt war er jedoch bereits 18 Jahre alt. Zudem werden am vierten Prozesstag die ersten Zeugen zu Wort kommen.