Kreuzung mit Rot-Abbiegeampel
Fotokerschi.at / Kerschbaummayer
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Verkehr

Zehn Rotabbiegeampeln für Radfahrer

Mit der 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung können Radfahrer ab Samstag an Kreuzungen auch bei Rot rechts abbiegen. Welche Kreuzungen das sind, bestimmen die Bundesländer. Wien setzt die Novelle vorerst an zehn Kreuzungen um.

Die Kreuzungen werden im Laufe des Oktobers verordnet, wie Verkehrsstadträtin Ulli Sima (SPÖ) am Freitag mitteilte. An den Ampeln werden entsprechende Schilder aufgehängt, wie etwa bereits an der Kreuzung Am Tabor – Nordbahnstraße. In Wien wurden vor allem Bereiche ausgewählt, wo vor und nach dem Abbiegen Radverkehrsanlagen vorhanden sind – man also etwa von einem Radweg in einen anderen abbiegt.

Zehn Rotabbiegeampeln für Radfahrer

Mit der 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung können Radfahrer ab Samstag an Kreuzungen auch bei Rot rechts abbiegen. Wien setzt die Novelle vorerst an zehn Kreuzungen um. Experten sehen die Neuerung positiv.

Weitere Kreuzungen sollen folgen

Damit werde verhindert, dass Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmen entstehen, hieß es. Weitere Ampeln könnten demnächst folgen. Denn zusätzliche acht Örtlichkeiten wurden laut Stadt für eine Untersuchung des Bundesministeriums für Klimaschutz nominiert. Das Abbiegen könne dort aber erst nach Abschluss der Erhebung ermöglicht werden, betonte man.

Der Verein Radlobby, der sich für die Stärkung des Radverkehrs einsetzt, zeigte sich zufrieden: „Es ist bekannt, dass in Wien viele Radwege relativ lang mit roten Ampeln belegt sind. Wir glauben, dass mit diesen Zusatztafeln an den neuralgischen Punkten nachgebessert werden kann und so endlich diese langen, unnötigen Wartezeiten reduziert werden“, sagte Roland Romano vom Verein Radlobby gegenüber „Wien heute“.

Einheitlicher Abstand beim Überholen

Neu ist auch, dass ab 1. Oktober auch der Abstand zu Radfahrern beim Überholen fix geregelt ist. 1,5 Meter müssen dann zwischen Fahrzeug und Rad liegen. Das ist vor allem in schmalen Gassen oft unmöglich. Für Autos heißt das: hinten bleiben.

„Wenn zu wenig Platz ist, ist das Miteinander ein Hintereinander, weil nicht genug Platz ist zum Vorbeifahren. Und wenn genug Platz ist, beispielsweise auf einer großen Hauptstraße, dann ist das Miteinander ein Nebeneinander mit dem sicheren Überholabstand.“ Aufpassen heißt es für Radfahrer bei der neuen Regelung des Nebeneinanderfahrens. Es wird zwar in 30er Zonen erlaubt, aber nur, wenn der restliche Verkehr nicht behindert wird.