Chronik

Fehlverhalten führte zu schwerem Busunfall

Nach dem schweren Busunfall in Penzing Anfang Mai mit sieben Verletzten hat die Wiener Staatsanwaltschaft ein Fehlverhalten des Busfahrers fesgestellt. Allerdings muss er nicht vor Gericht. Er kommt mit einer Diversion davon.

Der Busfahrer war am 3. Mai ausgestiegen, um in der Haltestelle in der Ulmenstraße eine defekte Tür im hinteren Bereich des Busses zu überprüfen. Dabei hat er aber laut einem Gutachten im Auftrag der Staatsanwaltschaft die Feststellbremse des Busses nicht angezogen. Das Fahrzeug rollte die abschüssige Straße hinab, prallte gegen einen Baum und in weiterer Folge gegen eine Trafostation. Teile der Trafostation wurden gegen einen Lkw der MA 48 geschoben. Sieben Fahrgäste im Bus wurden dabei verletzt, zwei davon schwer.

Das Fehlverhalten des Lenkers ist laut Anklagebehörde nicht so schwer, dass er deswegen angeklagt wird. „Dem Busfahrer wurde eine Diversion angeboten. Er bekommt eine zweijährige Probezeit, in der er sich nichts strafrechtlich Relevantes zuschulden kommen lassen darf. Und er muss an die zwei Schwerverletzten eine symbolische Schadensgutmachung zahlen“, sagte eine Sprecherin der Wiener Staatsanwaltschaft auf Anfrage von Radio Wien.

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Busunfall
ORF/ Julia Korponay-Pfeifer
Busunfall
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Schwerverletzte Frau hat überlebt

Fünf Kinder bzw. Teenager im Alter zwischen acht und 18 Jahren hatten bei dem Unfall Prellungen, Abschürfungen und Rissquetschwunden erlitten.

Eine 45-jährige Frau wurde mit Wirbelsäulenverletzungen ins AKH gebracht. Eine 55-Jährige erlitt multiple Verletzungen und war laut Wiener Berufsrettung in kritischem Zustand ins Spital geflogen worden. Sie wurde auf der Intensivstation behandelt – mehr dazu in Frau nach Busunfall in kritischem Zustand. „Die Frau hat überlebt, ist dann auf Reha gekommen“, bestätigte nun ein Sprecher der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) auf Anfrage.

Der Buslenker wurde nach dem Unfall von der Firma Blaguss, die die betroffene Buslinie 52B für die Wiener Linien führt, suspendiert. Die Verletzten können – unabhängig von der Diversion – auf zivilrechtlichem Weg Schadenersatzansprüche geltend machen.