Chronik

Langjährige Haftstrafen für Mordversuch

Zwei Bodenleger sind am Mittwoch in Wien wegen versuchten Mordes rechtskräftig zu Haftstrafen von 18 und 16 Jahren verurteilt worden. Die Männer verprügelten einen Arbeitskollegen, verletzten ihn aufs Schwerste und ließen ihn in einem Waldstück liegen.

Bei den Angeklagten handelte es sich um zwei gebürtige Rumänen im Alter von 22 und 45 Jahren. Sie hatten ihren 36-jährigen Arbeitskollegen in der Nacht auf den 17. März 2022 in einem Waldstück mit einer Schädelfraktur und einer Hirnblutung einfach liegen gelassen.

Zuvor hatten sie den Schwerverletzten bei einer Außentemperatur von vier Grad noch bis auf die Unterhose ausgezogen. „Er blutete, er war hilflos, er war allein. Und es war kalt“, hielt die Staatsanwältin fest. Indem die sie den ebenfalls aus Rumänien stammenden malträtierten Mann einfach seinem Schicksal überließen und sich vom Tatort entfernten, hätten sie billigend dessen Tod in Kauf genommen.

Hundebesitzer fand 36-Jährigen

Der Schwerverletzte wurde acht Stunden später von einem Hundebesitzer aufgefunden. Dieser verständigte die Rettung und die Polizei. Der 36-Jährige war zu diesem Zeitpunkt nur mehr „bedingt ansprechbar“, wie Gerichtsmediziner Christian Reiter ausführte. Wäre er noch länger ohne Hilfe im Wald gelegen, „hätte das ohne Zweifel zum Tod des Mannes führen können“, berichtete der Sachverständige.

Neben den schwersten Kopfverletzungen berichtete Reiter unter anderem von einem Trümmerbruch des Kiefers. Auf den Kopf des Mann sei vermutlich drei Mal wuchtig eingetreten worden.

Angeklagte geständig

Die Angeklagten waren zum Tathergang grundsätzlich geständig. „Es tut mir leid, was passiert ist. Ich möchte mich hundert Mal entschuldigen“, stellte der ältere der beiden fest. Er sei schuldig. „Ich gebe zu, dass ich die Handlungen gesetzt habe. Aber er hat dauernd meiner Frau schöne Augen gemacht“, meinte der jüngere Angeklagte.

Die drei Männer hatten bei derselben Firma als Bodenleger gearbeitet. Zunächst lebte der 36-Jährige bei der Familie des 22-Jährigen, musste dann aber dort ausziehen. Der 22-Jährige gab an, er habe ein mögliches untreues Verhalten seiner Ehefrau befürchtet. Der 36-Jährige kam dann beim zweiten Angeklagten unter, auch dessen Frau soll er angeblich Avancen gemacht haben.

Erste Handgreiflichkeiten bei Tankstelle

Am 16. März trafen sich die drei Männer nach der Arbeit bei einer Tankstelle, wo sie gemeinsam Alkohol konsumierten. Es kam zu ersten Handgreiflichkeiten, die von einer Überwachungskamera dokumentiert wurden.

Nach ersten Schlägen und Kopfstößen wurde der 36-Jährige von seinen Arbeitskollegen ins vor der Tankstelle geparkte Firmenauto gezerrt. Man begab sich auf einen entlegenen Parkplatz am Stadtrand und schleifte den Mann laut Anklage 250 Meter in einen Wald, wo der stark Alkoholisierte und insofern eingeschränkt zur Gegenwehr Fähige malträtiert wurde. „Er wurde so lange getreten, bis er still war“, sagte die Staatsanwältin.

Opfer war sieben Wochen in Krankenhaus

Man habe ihm „eine Lektion“ und einen Schrecken einjagen wollen, erklärte der jüngere Angeklagte dem Gericht. Die Kleider habe man ihm weggenommen, „damit er nicht nach Hause kommt“. Der 36-Jährige sei aber „am Leben gewesen, als wir weggegangen sind“.

Der 36-Jährige gab als Zeuge an, er habe an die Nacht keine Erinnerung. Er sei im Spital aufgewacht: „Ich habe auf dem einen Auge nichts gesehen, die Zähne waren rausgebrochen.“ Er sei sieben Wochen in Krankenhaus gelegen. Dass er sich den Frauen seiner früheren Arbeitskollegen angenähert habe, „stimmt nicht“.

Geschworene entschieden einstimmig

Der Verteidiger des 22-Jährigen, Manfred Arbacher-Stöger, hatte auf versuchten Totschlag plädiert. Sein Mandant sei äußerst zornig und aufgebracht gewesen, weil der 36-Jährige „andauernd seine Frau angemacht hat“. Er habe in einer allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung gehandelt. Die Geschworenen schlossen sich allerdings einstimmig der Anklage an und sprachen beide Angeklagte des Mordversuchs schuldig.

Der 22-Jährige hatte zusätzlich eine versuchte absichtlich schwere Körperverletzung zu verantworten – bereits Anfang März hatte er dem 36-Jährigen einen Faustschlag ins Gesicht verpasst. Aufgrund dessen fasste er eine höhere Strafe aus als der Zweitangeklagte.