Steckdosen
ORF.at/Patrick Bauer
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Wirtschaft

Anspruch auf Energie-Grundversorgung

Der Verbraucherschutzverein (VSV) weist darauf hin, dass es für Strom und Gas einen günstigen Grundversorgungstarif gibt. Energie-Kundinnen und Kunden haben Anspruch darauf. Voraussetzungen wie ein niedriges Einkommen gibt es dafür nicht.

Man muss den Grundversorgungstarif auf den Websites der Energieversorger suchen. Er darf laut Peter Kolba, dem Obmann des Verbraucherschutzvereins (VSV), nicht höher sein als jener Tarif, den die meisten Kundinnen und Kunden haben. Und er muss auf Antrag gewährt werden.

„Jeder Verbraucher und jeder Kleinunternehmer hat einen Anspruch darauf, wenn er einen Antrag bei einem Versorger auf Grundversorgung stellt, dass er den auch bekommt“, so Kolba gegenüber Radio Wien.

Keine Kündigung möglich

Es gäbe aber Energieanbieter, die Einkommensbelege verlangen oder auf den Antrag nicht reagieren, so Kolba: „Das alles ist gesetzeswidrig. Und wenn das nicht im Guten funktioniert, muss man es gerichtlich durchsetzen.“ Verbraucherschützer Kolba ist diesbezüglich jetzt mit einem Prozessfinanzierer im Gespräch.

Laut Kolba habe man auch Anspruch auf unbedingte Grundversorgung. Das bedeutet, man dürfe dann nicht einfach gekündigt werden. Und – man könne den Grundversorgungstarif beim eigenen Energieversorger beantragen, aber genauso bei einem anderen, der in der eigenen Region Strom bzw. Gas anbietet.

Musterbriefe für Antrag

Auf der Website der E-Control gibt es Musterbriefe für einen Antrag. Kolba empfiehlt, man solle nicht per E-Mail beantragen, sondern per eingeschriebenen Brief, damit die Zustellung bestätigt wird. Bei der E-Control erinnert man gegenüber Radio Wien, dass der Grundversorgungstarif dafür da war, Personen aufzufangen, die wegen Zahlungsschwierigkeiten keinen Vertrag bekommen.

Grundsätzlich könnte sich jeder auf diesen Tarif berufen, sagt E-Control-Vorstand Wolfgang Urbantschitsch, das hätte aber Folgen. „Wenn sich immer mehr Menschen auf den Grundversorgungstarif berufen, dann würde es bewirken, dass in Summe der Energietarif steigt, nämlich auch für Bestandskundinnen und -kunden.“

E-Control für Gesetzesänderung

Urbantschitsch hält gesetzliche Einschränkungen für überlegenswert, damit sich nicht alle auf den Grundversorgungstarif berufen können. „Es wäre durchaus sinnvoll, Überlegungen anzustellen, dass man dieses Recht auf Grundversorgung in diese Richtung bringt und auf diese Zielsetzung zurückführt, um die es immer schon ging: Nämlich, dass alle Kundinnen und Kunden einen Vertrag bekommen sollen, auch solche, die eine schlechte Bonität haben.“

Das zuständige Klimaschutzministerium (BMK) will vorerst nicht handeln. „Uns liegen keine Initiativen in Bezug auf Änderungen vor. Grundsätzlich ist es auch nicht im Sinne des BMK, in Zeiten hoher Energiepreise Schutzbestimmungen für Haushalte und kleine Unternehmen aufzuweichen.“ Laut E-Control hatten mit Stand Juli 832 Menschen einen Grundversorgungstarif für Strom erhalten.