Leere Wohnung
ORF.at/Christian Öser
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WIRTSCHAFT

Befristete Wohnungen nehmen Überhand

Die meisten privaten Immobilien am Markt werden mit befristeten Mietverhältnis angeboten, so die Arbeiterkammer. Diese fordert einmal mehr einen Wandel. Denn die Unsicherheit, ob der Vertrag überhaupt verlängert wird, belaste vor allem Familien.

300.000 Hauptmietverträge im privaten Bestand gibt es in Wien, rund 40 Prozent davon sind befristet. Unter den neuen Abschlüssen sieht die Lage hingegen anders aus. Denn von rund 44.000 privaten Wohnungen, die im Jahr 2020 angeboten wurden, sind bereits 70 Prozent befristet.

Bernhard Jakob ist Immobilienmakler und erklärte gegenüber „Wien heute“, dass das oftmals Kundenwunsch sei. „Also Wunsch des Vermieters, um sich eben gegen nicht zahlende oder unangenehme Mieter schützen zu können“, so Jakob.

Befristete Mietverträge belasten verstärkt Familien

Vor allem für Familien mit Kindern sind befristete Mietverhältnisse aber ein Problem, so Walter Rosifka, Leiter im „Team Wohnen“ der Wiener Arbeiterkammer. „Weil ich natürlich Angst haben muss, verliere ich mein Zuhause, verlieren die Kinder die Nähe zu Freunden, zur Schule, also ich bin im gewissen Sinn auch erpressbar“, sagte Rosifka.

Befristete Mietverträge nehmen Uberhand

Jeder der Wohnung sucht, kennt das Problem. Die meisten privaten Immobilien werden nur mit einem befristeten Mietvertrag angeboten.

Dort wo die Mietzinsobergrenze gilt, kann der Mieter hingegen sogar profitieren, denn der oder die Mietende hat aus der Befristung heraus im Altbau den Vorteil, dass dadurch 25 Prozent weniger Miete gezahlt werden muss.

Was theoretisch so sein soll, wird in der Praxis aber nicht immer umgesetzt, betonte Rosifka. „Wir haben aber untersucht, dass eben dieser Abschlag in der Regel nicht gewährt wird. Die Menschen wehren sich aber nicht, da sie um einen Verlust ihres Zuhauses fürchten.“ Kurz gesagt – pocht man auf sein Recht auf Mietnachlass könnte der Mietvertrag nicht verlängert werden.

Befristete Kettenmietverträge möglich

Und das verursacht bei Wiener MieterInnen jedes Jahr Mehrkosten von rund 100 Millionen Euro, pro Mietvertrag sind das zirka 2.200 Euro. Mietwucher steht jedoch nicht unter Strafe, lediglich die zu viel verlangte Miete muss zurückgezahlt werden. Eine Verlängerungsgebühr, häufig auch als Mietvertragserrichtungsgebühr betitelt, ist im Übrigen unzulässig. Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen werden in der Regel unbefristet vermietet.

Befristete Kettenmietverträge sind übrigens zulässig und werden nach mehrfacher Verlängerung nicht automatisch unbefristet. Der Wunsch der Arbeiterkammer ist klar: „Man müsste befristete Mietverträge generell verbieten oder nur in Ausnahmefällen zulässig erklären.“