Polizisten und Medien vor Verhandlungssaal
APA/Helmut Fohringer
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Chronik

Leonie-Prozess: Angeklagter ändert Aussage

Der Prozess gegen drei junge Männer im Fall Leonie ist nach einer längeren Pause fortgesetzt worden. Die Verhandlung hätte bereits Anfang Oktober zu Ende gehen sollen. Der Prozess musste wegen einer Erkrankung der vorsitzenden Richterin unterbrochen werden. Im Dezember soll es ein Urteil geben.

Der Zweitangeklagte relativierte am fünften Verhandlungstag seine Aussage. Der mittlerweile 19-Jährige gab nun zu, auch mit der 13-Jährigen sexuell verkehrt zu haben. Der Beschuldigte, der in der Tatwohnung gewohnt hat, habe stets behauptet, mit dem Mädchen nur gekuschelt zu haben.

Allerdings widerlegten DNA-Spuren diese erste Version. „Ich hätte das vorher sagen sollen, aber ich hatte Angst“, meinte er. Es habe sich um einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehandelt. „Ich entschuldige mich dafür, dass ich das nicht vorher gesagt habe.“ Bei allen anderen Angaben hätte er bisher die Wahrheit gesagt.

Leonie-Prozess: Angeklagter ändert Aussage

Der Zweitangeklagte relativierte am fünften Verhandlungstag seine Aussage. Eine Zeugin, die behauptet, ebenfalls in der Wohnung gewesen zu sein, wird zum nächsten Verhandlungstag geladen.

Angeblich sechs Personen in der Wohnung

Im Zuge der Verhandlung kamen weitere Zeugen zu Wort. Dabei handelte es sich um Freunde und Bekannte der Angeklagten, die kurz nach dem Tod der 13-Jährigen Kontakt zu den Beschuldigten hatten. Ein Zeuge will mitbekommen haben, dass sich nicht nur die drei Beschuldigten und die 13-Jährige in der Tatnacht in der Wohnung befunden hätten, sondern ein weiterer Mann und ein Mädchen.

„Ich habe das der Mordabteilung weitergegeben, aber sie haben das nicht ernst genommen“, meinte der Zeuge. Die Anwälte stellten daraufhin größtenteils den Antrag, die beiden als Zeugen vorzuladen. Darüber wurde von der Schwurgerichtsvorsitzenden Anna Marchart noch nicht entschieden.

Angeklagte belasten sich wechselseitig

Drei jungen Männer müssen sich seit Ende September wegen Vergewaltigung mit Todesfolge und schweren sexuellen Missbrauchs im Wiener Landesgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeklagten das Mädchen am 26. Juni 2021 in einer Wohnung in der Donaustadt in Missbrauchsabsicht unter Drogen gesetzt und sie dann vergewaltigten bzw. sexuell missbrauchten.

Das Mädchen überlebte den Drogencocktail nicht. Das Obduktionsgutachten ergab, dass die 13-Jährige infolge der Suchtmittelvergiftung und Ersticken eines gewaltsamen Todes starb.

Die drei Angeklagten bekannten sich zu Verhandlungsbeginn teilweise schuldig. In den Einvernahmen belasteten sie sich dann aber wechselseitig. Alle drei betonten vor Gericht, dass sie nicht gewusst hätten, dass das Mädchen erst 13 Jahre alt war. Zwei sprachen von einvernehmlichen sexuellen Handlungen. Eine Vergewaltigung will keiner gestehen.

Prozess soll im Dezember zu Ende gehen

Die Männer afghanischer Abstammung sind zwischen 19 und 23 Jahre alt. Der Älteste, der im Tatzeitpunkt erwachsen war, könnte lebenslang bekommen. Die beiden anderen müssten bei einer Verurteilung mit bis zu 20 Jahren rechnen.

Drei Verhandlungstermine wird es nun noch geben, ein Urteil könnte es am 2. Dezember geben, wird aus dem Gericht bestätigt. Auf die Frage, weshalb sich die Fortsetzung nun bis Anfang Dezember erstrecken wird, wurde seitens des Gerichts darauf verwiesen, dass die Terminkoordination bei der Vielzahl an Prozessbeteiligten – Verteidiger, Opfervertreter und Sachverständige – schwierig gewesen sei.