Chronik

Burschen missbrauchten Frau in Keller: Haft

Weil sie eine schwer alkoholisierte Studentin im März 2020 in einen Keller gebracht und missbraucht hatten, sind heute zwei junge Burschen am Dienstag wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person am Landesgericht verurteilt worden.

Ein 20-jähriger Lehrling erhielt 18 Monate Haft auf Bewährung, ein 21 Jahre alter angehender Installateur 24 Monate, davon acht Monate unbedingt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Die beiden Angeklagten waren im inkriminierten Tatzeitpunkt – der 7. März 2020 – 17 und 18 Jahre alt. Sie verantworteten sich vor Gericht tatsachengeständig.

Obwohl der Jüngere den gerichtlichen Feststellungen zufolge die treibende Kraft war, erhielt er eine mildere und überdies zur Gänze bedingte nachgesehene Strafe. Als Jugendlicher hatte er einen Strafrahmen von bis zu fünf Jahren zu gewärtigen, während der Ältere bereits als junger Erwachsener anzusehen war, was einen Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren zur Folge hatte.

Freund filmte mit

Sie hatten vor über zweieinhalb Jahren zu vorgerückter Stunde die damals 21-jährige Studentin vor einem Lokal getroffen, in das sie aufgrund ihres jugendlichen Aussehens nicht hineindurften. Die junge Frau – wie später eine Untersuchung ergab, dürfte sie 1,6 Promille Alkohol im Blut gehabt haben – sprach den Jüngeren an. Dessen Anwalt nannte das nun vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Martina Hahn) „eine recht rasche erotische Annäherung, auch mit Gesten und Blicken“. Der mittlerweile 20-Jährige sagte: „Ich habe sie schon sehr hübsch gefunden und hätte mich gefreut, wenn was gehen würde.“

Die beiden Burschen entfernten sich mit der Studentin vom Lokal, und auf einer Bank ging der damals 17-Jährige zur Sache. Er behauptete, die junge Frau habe bewusst mitgemacht: „Ich habe schon gemerkt, dass es ihr Spaß macht.“ Dass der Freund des Burschen das Geschehen auf der Bank mit seinem Handy filmte, bekam die Frau nicht mit. Der seinerzeit 17-Jährige fand das dagegen „cool“, wie er vor Gericht erklärte.

„Habe mit Konsequenzen gerechnet“

In weiterer Folge entschlossen sich die beiden Burschen, mit der jungen Frau in die Wohnung des Jüngeren zu fahren. Laut Anklage setzte bei 21-Jährigen die Wirkung des Alkohols und von ebenfalls konsumiertem Cannabis richtig ein: In der U-Bahn-Station soll sie sich minutenlang auf den Boden gelegt haben. Spätestens jetzt – so die Staatsanwältin – habe jedem klar sein müssen, dass die Frau nicht mehr in der Lage zur Willensbildung war.

In der Wohnung des jüngeren Angeklagten stellte sich dann heraus, dass seine Eltern überraschenderweise zu Hause und nicht in ihrem Wochenenddomizil waren. „Da sind wir auf den Gedanken gekommen, dass wir das im Keller weitermachen“, schilderte er dem Gericht. Und weiter: „Ich wollte mit ihr schlafen, weil ich das aufregend gefunden habe.“ Unmittelbar danach habe er es bereut: „Ich habe dann realisiert, dass es ein Fehler war. Es ist extrem blöd gelaufen, weil es nicht richtig war. Ich habe damit gerechnet, dass es Konsequenzen haben wird.“

Frau in Schmerzen in U-Bahn gefunden

Nachdem er den Keller verlassen hatte, begab sich allerdings sein älterer Freund auch noch nach unten: „Ausgenutzt habe ich die Situation auf jeden Fall.“ Im Anschluss hatten die Angeklagten die Frau zu einer U-Bahn-Station gebracht und in eine Garnitur gesetzt. Sie wurde dann am frühen Morgen von einem Security-Mitarbeiter angesprochen, der die Polizei verständigte, weil sie über Unterleibsschmerzen klagte und meinte, sie sei „vergewaltigt“ worden, wisse aber nicht von wem, wo und unter welchen Umständen.

Vorbestrafter Bursche DNA-Datenbank gefunden

Die Studentin wurde in weiterer Folge in ein Spital gebracht, wo mittels eines Spurensicherungskits DNA-Spuren im Vaginalbereich gefunden wurden. Diese ließen sich dem 17-Jährigen zuordnen – aufgrund einer Vorstrafe fanden sich seine biologischen Merkmale in der DNA-Datenbank. Damit konfrontiert, machte der Bursche zunächst von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Die Betroffene selbst konnte keine konkreten Angaben machen. „Ihre Erinnerung setzt erst wieder mit dem Gefühl ein, eine Kellerstiege hochgetragen zu werden“, erläuterte dazu die Staatsanwältin. Die Frau war im Ermittlungsverfahren kontradiktorisch vernommen worden.

Die beiden Burschen nahmen die Urteile an. Demzufolge müssen sie der jungen Frau jeweils 2.000 Euro an finanzieller Wiedergutmachung bezahlen und sich in psychotherapeutische Behandlung begeben. Zudem wurde Bewährungshilfe angeordnet. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.