Gedenkort, viele Kerzen auf der Straße
APA/Georg Hochmuth
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Chronik

Mehr Geld für Verbrechensopfer möglich

Nach dem Terroranschlag in Wien vor zwei Jahren haben die Opfer bisher knapp 300.000 Euro nach dem Verbrechensopfergesetz (VOG) bekommen. In Zukunft könnten Opfer mehr bekommen. Das Sozialministerium prüft gerade die „Art und Höhe“ der Entschädigung.

Das VOG sieht für Opfer vorsätzlicher Gewalttaten und Hinterbliebene Hilfeleistungen vor. So wird etwa eine zerstörte Brille ersetzt, es gibt Geld für Psychotherapie, eine Pauschalentschädigung für Schmerzensgeld, oder es werden die Begräbniskosten erstattet. Das Gesetz wird nun vom Sozialministerum geprüft.

„Es wird erhoben, ob die Hilfeleistungen des VOG hinsichtlich Art und Höhe noch zeitgemäß und bedarfsgerecht sind und ob allen Erscheinungsformen von Gewalthandlungen, mit denen wir gegenwärtig konfrontiert sind, in ausreichendem Maße Rechnung getragen wird“, heißt es dazu auf Anfrage von Radio Wien. Allfällige Anpassungserfordernisse sollen auch vor dem Hintergrund „einer vergleichenden Sichtung staatlicher Entschädigungssysteme in anderen EU-Mitgliedsstaaten eruiert werden“.

Weißer Ring begrüßt Evaluierung

Am 9. Juli 1972, also vor 50 Jahren, beschloss das österreichische Parlament die erste Fassung des VOG. Einerseits war das ein Meilenstein für die Entschädigung und Hilfe für Verbrechensopfer. Andererseits gibt es laut Hilfseinrichtungen auch 50 Jahre später noch Defizite. Eine intensive Diskussion hatte zuletzt der Terroranschlag in der Wiener Innenstadt vom 2. November 2020 ausgelöst. Denn das Thema Terror kommt im VOG nicht vor.

Die Opferschutzeinrichtung Weißer Ring begrüßt die Evaluierung. „Die Weiterentwicklung des VOG sollte außerdem auf jeden Fall die besondere Situation von Terroropfern berücksichtigen – sowohl was die Höhe der Leistungen betrifft als auch hinsichtlich der Opferdefinition“, forderte Udo Jesionek, Präsident des Weißen Rings. Denn laut Ansicht des Weißen Rings sind auch Zeuginnen und Zeugen eines Anschlags psychisch beeinträchtigt und damit als Opfer zu sehen.

„Darüber hinaus erscheint es uns wichtig, dass auch jene Vergewaltigungsopfer in den Kreis der Anspruchsberechtigten aufgenommen werden, die keine schweren körperlichen Verletzungen erlitten haben“, so Jesionek.

1,95 Mio. Euro aus Opferfonds abgerufen

Nach dem Terroranschlag in Wien richtete die Bundesregierung nach Druck von Opferanwälten einen Terroropferfonds mit 2,2 Mio. Euro ein. Aus den Mitteln des beim Weißen Ring eingerichteten Fonds wurden bisher rund 1,95 Mio. Euro abgerufen. 1,87 Mio. Euro davon wurden direkt für die Hinterbliebenen und Opfer beschlossen und „überwiegend bereits auch ausgezahlt“, hieß es vom Weißen Ring. Der Rest der bisher aus dem Fonds abgerufenen Summe sei etwa für Gutachten aufgewendet worden.