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Chronik

Plachutta überwacht Personal mit Kameras

Bespitzelung statt Tafelspitz: Die Arbeiterkammer (AK) wirft dem Gastrounternehmen Plachutta vor, seine Mitarbeiter mit Kameras unrechtmäßig zu überwachen. Außerdem seien Handflächenscanner im Einsatz, die gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen. Die Datenschutzkommission hat der AK jetzt teilweise recht gegeben.

Die Plachutta-Restaurants sind eine unbestrittene Größe in der Wiener Gastronomie. Seit 2020 aber läuft nun ein Rechtsstreit gegen einen früheren Küchenmitarbeiter. Der Mann hatte nach seiner Entlassung mit Hilfe der Arbeiterkammer wegen möglicher Datenschutzverletzungen im Restaurantbetrieb Beschwerde eingelegt. Vor allem wegen einer Videoüberwachung.

Schwere Vorwürfe gegen Plachutta

Die Arbeiterkammer wirft dem Nobelgastronom Plachutta vor, seine Mitarbeiter mit Kameras unrechtmäßig zu überwachen. Außerdem seien Handflächenscanner im Einsatz, die gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen.

Zwei Kameras illegal

Nun liegt die Entscheidung der Behörde vor. Von den 29 Kameras im Restaurant – die bei der Aufstellung genehmigt wurden – seien zwei Kameras doch unzulässig gewesen: „Die zwei Kameras, die verboten wurden, haben die Küche überwacht. Da sagt die Datenschutzbehörde, hier überwiegt das Interesse des Arbeitnehmers an seinen eigenen personenbezogenen Daten. Und es gibt gelindere Mittel, um eine Überwachung der Arbeitnehmer vorzunehmen“, so Juristin Julia Vazny-König von der AK Wien.

Die zwei betroffenen Kameras sind inzwischen deaktiviert worden. In einer schriftlichen Stellungnahme zur Videoüberwachung außerhalb des Gastraumes hält Plachutta fest, dass es nicht um die Kontrolle der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehe: „Die Überwachung der Anlieferungs- und Entsorgungswege dient zur Aufklärung von etwaigen Diebstählen und Beschädigungen (…), zur Verhinderung und Aufklärung von Diebstählen teurer Lebensmittel (v. a. Fleisch) und Spirituosen (v. a. Wein) aus den Kühlzellen (…).“

Kritik auch an Handflächenscans

Neben der Videoüberwachung gibt es auch einen Handflächenscanner. Damit können Mitarbeiter mit Handauflegen interne Schreiben unterzeichnen, etwa zur Bestätigung geleisteter Dienste. Laut Datenschutzkommission war die Verwendung dieses Systems beim betroffenen Mitarbeiter nicht zulässig. Ihm wurde nicht deutlich genug mitgeteilt, dass die Nutzung freiwillig ist.

Bei Plachutta änderte man inzwischen die Einholung der Zustimmung und kündigte an, gegen die gesamte Entscheidung der Datenschutzbehörde beim Bundesverwaltungsgericht in Berufung zu gehen.