Polizisten und Medien vor Verhandlungssaal
APA/Helmut Fohringer
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chronik

Leonie-Prozess: Letzte Zeugen am Wort

Mit Einvernahmen von Polizisten, einer Übersetzerin und einer Ex-Freundin eines der Angeklagten ist am Montag der Prozess um die getötete 13-jährige Leonie fortgesetzt worden. Am Nachmittag wurde die Verhandlung auf den 2. Dezember vertagt. Dann soll es ein Urteil geben.

Ihre Anwesenheit wurde von einem Zeugen erwähnt, der bei der Festnahme von zwei Beschuldigten die Polizei unterstützt hatte. Die 22-Jährige, die die Ex-Freundin des Zweitangeklagten ist, gab an, in der Todesnacht nicht in der Wohnung gewesen zu sein. Auch die Polizei ging dem Hinweis nach, konnte aber keine Spuren der jungen Frau sichern. „Ich will mit dem allem nichts zu tun haben“, sagte sie dem Schwurgericht (Vorsitz: Anna Marchart).

Die 22-Jährige hatte kurz vor der Tatnacht nur den Erstangeklagten kurz gesehen, aber dann keinen Kontakt zu den Männern mehr gehabt. Aber es sei in der Wohnung im Vorfeld zugegangen „wie in einem Puff“, meinte sie in ihrer Aussage bei der Polizei. Auf die Frage eines Verteidigers, was sie damit gemeint hat, sagte sie: „Ja, die Leute die ein- und ausgegangen sind. Sie waren schmutzige, stinkende, verwahrloste Kinder.“ Sie habe vermutet, dass es dort um Drogenhandel gegangen sei.

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Beschuldigte beklagen falsche Übersetzung

Auch die Fingerabdrücke und die DNA eines weiteren jungen Afghanen, der laut dem Zeugen ebenfalls zum Zeitpunkt der Tat in der Wohnung gewesen sein soll, konnte nicht festgestellt werden. Der 23-Jährige reiste jedoch kurz nach dem Tod der 13-Jährigen freiwillig zurück in seine Heimat. Vom Gericht als Zeugen befragt wurden auch vier Polizisten und eine Dolmetscherin, die bei den Einvernahmen der Angeklagten dabei gewesen waren. Die Beschuldigten behaupteten nämlich teilweise, dass ihre Aussagen falsch protokolliert bzw. falsch übersetzt worden seien.

„So wie es im Protokoll steht, so hat er es angegeben“, sagte ein Ermittler des Landeskriminalamtes. „Wir sind erfahren genug.“ Auch seien die Aussagen am Ende rückübersetzt worden, um allfällige Fehler zu vermeiden. Jeder hätte dazu die Möglichkeit gehabt, aber jeder habe das Protokoll unterschrieben, sagte auch die Dolmetscherin.

„Zundgeld“ für Informanten in Höhe von 1.500 Euro

Aufhorchen ließen die Aussagen der Polizisten, dass der Zeuge, der behauptet hatte, dass mehr Personen in der Tatwohnung waren, Geld für seine Hilfe bekam. Weil er zur Festnahme des Erst- und Drittangeklagten beigetragen habe, habe er sogenanntes „Zundgeld“ in der Höhe von 1.500 Euro erhalten. Er hatte kurzfristig den Status eines Gelegenheitsinformanten erhalten.

Er habe dann aber eigenständig agiert, weiter von der Polizei Geld verlangt und seine Geschichte auch der Presse verkauft, was die Ermittlungen erschwert hatte. „Er hat geglaubt, er ist der Hilfssheriff und kann uns neue Erkenntnisse bringen“, so ein Kriminalbeamter. Aber es sei allen Hinweisen des Zeugen nachgegangen worden, versicherte der Polizist.

Vergewaltigung mit Todesfolge oder Mord?

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeklagten das Mädchen am 26. Juni 2021 in einer Wohnung in der Donaustadt in Missbrauchsabsicht unter Drogen gesetzt und dann die 13-Jährige vergewaltigt haben. Das Mädchen überlebte den Drogencocktail nicht. Das Obduktionsgutachten ergab, dass die 13-Jährige infolge der Suchtmittelvergiftung und Ersticken eines gewaltsamen Todes starb. Die Männer afghanischer Abstammung sind zwischen 19 und 24 Jahre alt.

Am sechsten Verhandlungstag gab es noch kein Urteil. Nach den letzten Zeugeneinvernahmen wurde noch der Akt verlesen und über die Fragen beraten, die am Ende des Prozesses die Geschworenen beantworten müssen. Die Laienrichter müssen u.a. entscheiden, ob es sich bei dem Delikt um Vergewaltigung mit Todesfolge oder um Mord gehandelt hat.

Urteil am 2. Dezember

Im Falle eines dahin gehenden Schuldspruches muss der älteste Beschuldigte, der zum Tatzeitpunkt erwachsen war, mit einer Haftstrafe von zehn bis 20 Jahren oder lebenslang rechnen. Bei den beiden anderen geht es bei einer Verurteilung um bis zu 20 Jahre Haft. Die von den Angehörigen angestrebten Privatbeteiligtenansprüche wurden von allen Beschuldigten nicht anerkannt.

Am Nachmittag wurde die Verhandlung auf den 2. Dezember vertagt. Am letzten Verhandlungstag wird gleich mit den Schlussplädoyers begonnen, danach werden sich die Geschworenen zur Beratung zurückziehen. Anschließend erfolgt das Urteil.