Der Angeklagte im Gerichtssaal
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Ex-Frau attackiert: Lebenslange Haft

Mit einem Schuldspruch wegen Mordversuchs ist am Dienstagabend ein Prozess gegen einen 47-jährigen Mann zu Ende gegangen. Er wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, weil er seine Ex-Frau nach einer Anzeige gegen ihn niedergestochen haben soll.

Die Frau ging am 6. Jänner in Floridsdorf in eine Polizeistation, weil sie sich von dem Mann bedroht gefühlt hatte. Am Heimweg lauerte er ihr auf. Sie überlebte knapp. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Wahrspruch der Geschworenen fiel einstimmig aus. Der Angeklagte legte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein.

Schläge und Würgeattacken

Die Frau heiratete den Türken 2003 auf Bitten ihrer Eltern, weil die in Österreich geborene Frau außereheliche Beziehungen geführt und auch ein außereheliches Kind bekommen hatte, was der Mann dann auch adoptierte. Für die Entscheidung der arrangierten Ehe bekam sie eine halbe Stunde, eine Woche später wurde geheiratet.

Bereits kurz nach der Hochzeit habe der Mann laut Staatsanwältin „gezeigt, wo es lang geht“. Die Frau habe keine Röcke anziehen dürfen und musste beim Verlassen der Wohnung ein Kopftuch tragen, sodass sie ihren erlernten Beruf als Zahnarzthelferin aus hygienischen Gründen auch nicht mehr ausüben konnte und in einem Callcenter arbeitete. Das Paar bekam noch zwei weitere Kinder, die schon bald Angst vor ihrem Vater entwickelten.

2012 kam es zum ersten tätlichen Angriff gegenüber seiner Frau, weil sie von Scheidung sprach, als der 47-Jährige einmal zwei Nächte nicht nach Hause kam. Immer wieder kam es zu Schlägen und Würgeattacken, dabei wurde der Mann auch den Kindern gegenüber handgreiflich. „Sie werden heute einen Angeklagten sehen, der ein Musterbeispiel eines Patriarchen ist“, sagte die Staatsanwältin an die Geschworene gerichtet.

Angeklagter wollte Scheidung nicht akzeptieren

„Ich bin ein liebender Vater“, meinte hingegen der Beschuldigte. Seine Ex-Frau sei schuld daran, „sie hat die Beziehung zwischen Vater und Kindern zerstört“. Allerdings wurde der Mann, der mit der Zeit auch spielsüchtig wurde, nicht nur den Kindern gegenüber handgreiflich, die Mädchen berichteten auch, dass der 47-Jährige sie oft zwei Stunden lang im Auto warten ließ, wenn er in ein Wettbüro zu den Automaten spielen ging.

2019 reichte die 42-Jährige schlussendlich die Scheidung ein, was der Mann aber nicht akzeptierte. Er zog erst viele Monate später aus der gemeinsamen Wohnung aus, als die Frau ihm eine Notwohnung organisierte. Immer wieder lauerte er der Familie auf, beobachtete sie, wenn sie das Haus verließ. Zwei Mal wurde der Mann weggewiesen, einmal nach den Handgreiflichkeiten im Jahr 2012 und nach einem Streit wegen seines Auszugs 2019. Dennoch versuchte die Frau, mit ihm und den Kindern im Beisein von Sozialarbeitern ein Treffen in einem Besuchscafe zu arrangieren. Beim zweiten Mal wurde das Treffen abgebrochen, weil eines der Mädchen zu weinen begonnen hatte und die Kinder äußerten, den Vater nicht mehr sehen zu wollen.

Annäherungs- und Waffenverbot

Am 6. Jänner – die Frau hatte drei Jahre nach der Scheidung einen neuen Mann an ihrer Seite – verließen die 42-Jährige und ihr neuer Lebensgefährte die Wohnung, um spazieren zu gehen, als sie von dem 47-Jährigen abgepasst wurden. Nach wüsten Drohungen alarmierte das Paar die Polizei, der Ex-Mann war für die Beamten nicht mehr greifbar, indem er weg ging. Telefonisch erreichten die Polizisten den 47-Jährigen und sprachen ein Betretungs- und Annäherungsverbot sowie ein vorläufiges Waffenverbot über ihn aus.

Frau mit elf Messerstichen attackiert

Das dürfte den Mann so erzürnt haben, dass er laut Anklage nach Hause fuhr, ein Messer mit einer elf Zentimeter langen Klinge holte und der Frau, die in der Zwischenzeit alleine unterwegs war, weil sie eine Begleitung durch die Polizei und dem Freund ablehnte, an ihrer Wohnadresse auflauerte. Sie wählte noch den Notruf, doch dort wurde sie nicht Ernst genommen und es wurde aufgelegt. Elf Mal stach der Mann auf die 42-Jährige ein, allein fünf Mal in den Bauch.

„Es war so schnell“, sagte die Frau. Sie sei gleich nach dem zweiten Stich zu Boden gegangen. „Ich habe gar nichts mehr gespürt.“ Sie habe Passanten in der Nähe gesehen und um Hilfe geschrien. „Mir ist dann nur noch eingefallen, dass die Kinder ja auf mich warten“, sagte die 42-Jährige unter Tränen. „Ich habe nur noch gehört, wie er ‚verrecke‘ auf Türkisch gesagt hat.“

Zufällig anwesender Arzt leistete Erste Hilfe

Schockierte Augenzeugen hielten den Mann von weiteren Stichen ab, alarmierten Rettung und Polizei, was für die Frau ein großes Glück war. Ein zufällig anwesender Arzt übernahm die Erste Hilfe. Die Frau verlor mehr als eineinhalb Liter Blut. Dem gerichtsmedizinischen Gutachten von Christian Reiter zufolge wäre sie ohne rasche notärztliche Hilfe verblutet.

Einen Monat lag sie im Krankenhaus, hat bis heute physische und psychische Schmerzen. Ihr Körper ist von Narben übersät. Es stehen noch weitere Operationen an. Sie ist bis heute nicht berufsfähig. „Ich kann mich nicht anschauen“, sagte sie weinend. „Es belastet mich immer. Immer wenn ich die Einstichstellen sehe, seh ich, was passiert ist.“ Seit der Attacke habe sie keine Nacht durchgeschlafen, träume von dem Ex-Mann, schilderte die Frau, die in Abwesenheit des Angeklagten aussagte. Sie schloss sich dem Verfahren mit einem Schmerzengeld in der Höhe von 55.000 Euro an.

Angeklagter wollte Frau „erziehen“

Der Angeklagte beteuerte hingegen, dass er seine Frau nur „erschrecken“ habe wollen. Dass er so oft zugestochen habe, daran könne er sich nicht mehr erinnern, es können nur vier Stiche gewesen sein. „Aber wer hat die restlichen sieben Stiche verursacht“, fragte der Vorsitzende des Schwurgerichts Christoph Bauer. Eigentlich wollte er nur mit ihr wegen Besuchsvereinbarungen bezüglich der Kinder reden. „Aber da hat sie mir lächelnd ins Gesicht gesagt, dass ich die Kinder nie wieder sehen werde. Da habe ich sie verletzen müssen“, meinte der Beschuldigte. „Sie hat meine Psyche zerstört, weil ich meine Kinder drei Jahre lang nicht gesehen habe.“

Der Grund für die Attacke: „Ich wollte sie damit erziehen“, entgegnete er. „Ich wollte sie nur unterrichten, dass sie sich so nicht verhalten soll.“ Auf den Vorhalt des Richters, dass die Frau nur mit viel Glück überlebte, vier Operationen über sich ergehen lassen musste, meinte der Angeklagte: „Ich möchte dem Arzt danken, der ihr geholfen hat.“ Auf die Frage, warum der Mann, der seit 20 Jahren in Österreich lebt, nicht die Rettung verständigt hatte, sagte er: „Ich habe die Telefonnummer nicht gewusst.“

Danach beschwerte er sich: „Meiner Frau wird mehr Achtung geschenkt, als mir.“ Das Ganze sei ein Komplott gegen ihn. Auf die Frage der Beisitzerin, ob er das Recht einer Frau akzeptiere, sich scheiden zu lassen, meinte er klar: „Nein!“ Und auf die Frage eines Geschworenen, ob Schläge und Drohung für ihn normal seien, sagte er: „Ich bin eigentlich gegen Gewalt gegen Frauen.“