Die WertInvest Hotelbetriebs GmbH von Michael Tojner will das Bauvorhaben umsetzen. Die WertInvest legte Beschwerde beim Verwaltungsgericht Wien mit dem Antrag ein, den Magistrat der Stadt zur Erteilung einer Baubewilligung für das Vorhaben zu verpflichten.
Zweifel an österreichischer Regelung
Im österreichischen Recht sind keine Schwellenwerte oder Kriterien festgelegt, die den Standort oder die Art von Städtebauvorhaben betreffen, bei denen eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss. Zudem ist keine Einzelfallprüfung der Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorgesehen. Das Verwaltungsgericht Wien hatte Zweifel an der Vereinbarkeit dieser Regelung mit dem EU-Recht und daher den Fall an den EuGH verwiesen.
Der Generalanwalt schlug nunmehr vor, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung verpflichtend sein kann, wenn ein geplantes Städtebauprojekt an einer UNESCO-Welterbestätte liegt. Dass das Projekt einen bestimmten, in den nationalen Rechtsvorschriften festgelegten Schwellenwert nicht erreicht, könne nicht dazu führen, dass die Notwendigkeit einer solchen Prüfung nicht überprüft werden müsse.
EU-Richter folgen meistens Generalanwalt
Die Behörden hätten alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Projekte im Einzelfall daraufhin zu überprüfen, ob sie möglicherweise erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben, und dann einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen. Die Notwendigkeit, Stätten von historischer, kultureller oder archäologischer Bedeutung zu schützen, sei im Zusammenhang eines für eine UNESCO-Welterbestätte geplanten Städtebauprojekts besonders relevant. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs steht noch aus. Üblicherweise folgen die EU-Richter dem Generalanwalt in vier von fünf Fällen.