E-Tretroller
APA/dpa/Christoph Soeder
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KFV will langsamere E-Scooter

Ab Mai werden in Wien weniger Leih-E-Scooter erlaubt sein und es werden strengere Regeln gelten. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) sieht das neue Regelwerk der Stadt positiv. Gefordert wird allerdings noch eine Reduktion der Höchstgeschwindigkeit von 25 auf 20 km/h.

Die Stadt Wien stellt das Leih-E-Scooter-System im nächsten Jahr auf neue Beine. Wenn die neuen Regelungen im Mai in Kraft treten, ist das Abstellen der Scooter am Gehsteig nicht mehr erlaubt. Sie müssen dann in der Parkspur abgestellt werden oder an fixen Abstellplätzen. Ordner-Dienste der Betreiber müssen das kontrollieren. Betreiber sollen zukünftig außerdem auch in den Randbezirken Scooter anbieten müssen.

Derzeit bieten in Wien fünf Betreiber Leih-E-Scooter im „Free Floating“-System (ohne fixe Abstellplätze) an. Pro Anbieter dürfen bis zu 1.500 E-Scooter in Wien unterwegs sein, das wird sich ab Mai ändern. In den inneren Bezirken dürfen künftig insgesamt maximal 500 Scooter stehen. Bisher waren es fünfmal so viele.

Helmpflicht und Temporeduktion offen

Als einen „Schritt in die richtige Richtung“, bezeichnet Klaus Robatsch vom KFV die angekündigten Regeln. Viele seiner vorgeschlagenen Maßnahmen seien umgesetzt worden. So auch die Verpflichtung, die Scooter mit zwei statt einer Bremse auszustatten und die Beschränkung der verfügbaren Scooter. Was für Robatsch noch fehlt, wäre eine Reduktion der Scooter Höchstgeschwindigkeit von 25 auf 20 km/h, wie er gegenüber Radio Wien sagt.

Ein Thema sei auch das Mindestalter. Ab zwölf Jahren darf man in Österreich auf öffentlichen Flächen mit den E-Scootern unterwegs sein. Mit Fahrradprüfung sogar ab zehn. Da ist man in den Nachbarländern wesentlich strenger: In Deutschland und der Schweiz gilt ein Mindestalter von 14 Jahren. In beiden Ländern sind die E-Roller auch schon auf 20 Km/h gedrosselt unterwegs. Und: Fahren gegen die Einbahn, wie für Fahrräder, gibt es dort auch nicht.

Laut Zahlen des Kuratoriums für Verkehrssicherheit habe sich die Zahl der verletzten bzw. getöteten E-Bike- und E-Scooter-Fahrenden in den vergangenen Jahren signifikant erhöht, wird argumentiert. 2018 gab es demnach 1.025 Verletzte und 17 Tote, 2021 2.560 Verletzte und 24 Tote. Auch eine Helmpflicht für E-Scooter-Fahrende sei deshalb unumgänglich, so Robatsch. Hingegen kein Thema sind für das KfV Kennzeichen an den E-Rollern, wie sie zuletzt von der ÖVP gefordert wurden.