Chronik

Juristin: Streik keine Arbeitsentschuldigung

Der Bahnstreik ist kein Entschuldigungsgrund, um nicht in die Arbeit zu kommen, sagt Arbeitsrechtsexpertin Katharina Körber-Risak. Denn sofern nichts anderes ausgemacht ist, seien die Arbeitnehmerinnen und -nehmer „an sich verpflichtet“, pünktlich am Arbeitsort zu erscheinen.

Wer auf den Zug angewiesen ist, um in die Arbeit zu kommen, sollte sich nach Alternativen umsehen, rät die Juristin. „Es ist super-unangenehm für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Aber sie müssen sich bemühen, jedes mögliche andere Mittel zu finden, um nach Wien zu kommen. Entweder mit dem eigenen Auto, mit dem Nachbarn in Fahrgemeinschaften oder was einem sonst noch so einfällt“, sagte Körber-Risak gegenüber „Wien heute“. Denn „grundsätzlich muss ich in der Arbeit erscheinen, wenn nichts anderes ausgemacht ist“.

Für all jene, die morgen in die Schule müssen, hat die Wiener Bildungsdirektion allerdings festgelegt: "Pädagoginnen und Pädagogen, Schülerinnen und Schüler und Verwaltungsbedienstete von Wiener Schulen, die aufgrund des Streiks (…) die Schule auf keinem anderen Weg erreichen können, sind wegen höherer Gewalt entschuldigt.“

„Verpflichtet, pünktlich am Arbeitsort zu erscheinen“

Das sei ein Sonderweg, sagt die Arbeitsexpertin. Für alle anderen Gruppen empfiehlt sie, die Home-Office-Vereinbarung zu nutzen, sofern eine solche mit dem Arbeitgeber vereinbart ist. Das sei „ein idealer Tag“ dafür.

„Ansonsten heißt es früh aufstehen, früh losreisen, weil es sind wahrscheinlich auch Staus zu erwarten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen sich dann auch bemühen, rechtzeitig loszufahren und die Staus einzuplanen, weil sie dennoch verpflichtet sind, pünktlich am Arbeitsort zu erscheinen“, sagte Körber-Risak. Eine Verspätung sei rechtlich nicht gedeckt.