Chronik

Frau nach Attacke mit Schere eingewiesen

Eine 56-jährige Frau ist am Mittwoch vor Gericht gestanden, weil sie im August in einer Straßenbahn eine 24-Jährige mit einer Schere attackiert hat. Ein Zivilpolizist vereitelte den Angriff. Die Frau wurde in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Die 56-Jährige attackierte die junge Frau im August in der Wiener Straßenbahnlinie 43 mit einer 20 Zentimeter langen Schere. Der Polizist konnte sie entwaffnen, weshalb glücklicherweise niemand verletzt wurde. Die Angeklagte leidet seit 1999 unter paranoider Schizophrenie, ist pensioniert, mittlerweile verwahrlost, alkoholkrank und hat eine Erwachsenenvertreterin.

Zudem war es um ihre Krankheitseinsicht nicht gerade gut bestellt: Immer wieder setzte sie ihre Medikamente ab und wurde immer aggressiver, was alleine in diesem Jahr zu sechs stationären Aufenthalten führte, einmal mit 3,7 Promille, wie der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann ausführte.

Polizist konnte einschreiten

Am 8. August hatte die Angeklagte nach ihrer damaligen Aussage das Gefühl, dass sie „exekutiert würde“. Als sich die 24-Jährige mit dem Rücken zu ihr in die Straßenbahn setzte, wurde sie von der Älteren gepackt, die mit der Schere ausholte, aber nicht zustechen konnte, weil ein 39-jähriger Polizist einschritt. Dieser hatte die 56-Jährige schon zuvor beobachtet, als sie im Wartebereich mit der Schere hantierte.

Durch deren seltsames Verhalten aufmerksam geworden, hatte er sich bereit gehalten, einzuschreiten – was kurz darauf notwendig wurde. Die 24-Jährige brachte sich in Sicherheit. „Dann habe ich den Notstopp betätigt und telefonisch die Polizei verständigt.“ Vor Gericht machte die Angeklagte einen ruhigen, gefassten Eindruck, bestritt jede Mordabsicht und entschuldigte sich beim Opfer. Sie habe niemanden verletzen wollen, sondern die junge Frau nur vertreiben wollen, weil diese ihr zu nahe gekommen wäre.

Kein Mordversuch

„Jetzt – unter psychiatrischer Behandlung, Medikamenten und ohne Alkohol – wirkt die Angeklagte freundlich und verletzlich“, sagte Hofmann. Zugleich stellte er ihr eine sehr ungünstige Prognose: Eine bedingte Nachsicht käme nicht in Frage, da die 56-Jährige sonst wieder in ihre alten Muster zurückfallen würde und weitere Gewaltakte wahrscheinlich wären.

Der Sachverständige empfahl eine Einweisung, wo sie weiter intensiv behandelt werden könne. Bei einer Entlassung müsse die Kranke dann in einer betreuten Wohneinrichtung untergebracht werden. Alleine sei sie aufgrund ihrer Erkrankung nicht fähig, ihr Leben zu bewältigen. Die Geschworenen verneinten, dass es sich bei der Anlasstat um einen Mordversuch gehandelt hat, sondern vielmehr um schwere Nötigung. Die Frau wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.