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WIRTSCHAFT

Trafik-Vererbung als Zankapfel

Trafik-Lizenzen werden in Österreich traditionell an Menschen mit Behinderung vergeben. Durch eine neue Gesetzeslage können sie ihre Trafik nicht mehr an Angehörige vererben. Im Streit um eine Reform traten die Trafikanten-Vertreter nun aus Protest zurück.

In Wien gibt es 583 Trafiken, knapp 60 Prozent der Trafiken werden von Menschen mit Behinderung geführt. Die restlichen Trafiken wurden bereits über Generationen weitergegeben. Dieses Vererben der Trafiken ist seit November 2021 nicht mehr möglich. Grund ist ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs. Damit fällt die Vergabe der Trafiken nun unter das Bundesvergabegesetz von Konzessionen und nicht mehr unter das Tabakmonopolgesetz.

Trafiken sind jedoch häufig Familienbetriebe, da die Trafikantinnen und Trafikanten mit Behinderung ihr Geschäft nicht allein führen könnten. Als Folge der neuen Gesetzeslage können die Angehörigen die Trafiken nun aber nicht mehr übernehmen, auch wenn sie zuvor viele Jahre unterstützend im Betrieb tätig waren.

Gesetzesvorschlag erlaubt einmaliges Vererben

Derzeit werde nach einer neuen Regelung gesucht, die zumindest eine eingeschränkte Vererbung von Trafiken ermöglichen soll. Die für die Trafik-Vergabe zuständige Monopolverwaltung hat gemeinsam mit dem Finanz- und dem Justizministerium einen Gesetzesvorschlag erarbeitet. Dieser soll einmalige Vererbungen weiterhin ermöglichen. Die Angehörigen müssen dafür zuvor mindestens fünf Jahre in der Trafik gearbeitet haben.

Anschließend soll die Lizenz jedoch wieder neu an Menschen mit Behinderung vergeben werden. Hinzu kommen soll eine Ausnahme für Angehörige in dritter oder vierter Generation, die bereits vor dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichts fix mit der Übernahme der Trafik gerechnet hatten. In Wien gehe es dabei um etwa zehn Trafiken, so die Monopolverwaltung.

Trafikanten wollen mehrmalige Vererbung durchsetzen

Die Branchenvertreter sind mit diesem Reformvorschlag jedoch absolut nicht zufrieden. Seit 15 Monaten wird verhandelt – ohne Einigung. Nun legten Trafikanten-Obmänner auf Bundesebene auf Protest ihre Ämter zurück. Sie fordern, dass Trafiken weiterhin über mehrere Generationen vererbt werden dürfen.

Die soziale Zielsetzung könne auch so erhalten bleiben, verteidigte der Wiener Trafikanten-Obmann Andreas Schiefer im Interview mit Radio Wien den Vorschlag der Branchenvertreter. „Sollte die Trafik ein zweites Mal in der Familie weitergegeben werden, muss der Zweite zwingend einen Menschen mit Behinderung einstellen“, meinte Schiefer.

Hannes Hofer von der Monopolverwaltung entgegnete, dass dieser Vorschlag nicht rechtssicher umsetzbar sei. Er zeigte sich zuversichtlich, dass es mit den Branchenvertretern noch vor der geplanten Gesetzesnovelle im Frühjahr zu einer Einigung kommt. Viele Trafikantinnen und Trafikanten würden ungeduldig auf eine Reform der Vererbungsregelung warten.

Trafik-Monopol als österreichische Besonderheit

Schon seit 1784 werden Trafik-Konzessionen in Österreich an Menschen mit Behinderung vergeben. Auch Kaiser Franz Joseph wollte in seiner Amtszeit mit der Vergabe der Trafiken Kriegsinvaliden ein Auskommen sichern. In dieser Tradition gehen freiwerdende Trafiken auch heute noch an Menschen mit Behinderung.