RAF Camora bei der Verleihung der Amadeus Music Awards 2017
APA/Herbert Neubauer
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Gericht

RAF Camora wegen Raufhandels vor Gericht

Rapper RAF Camora wird am kommenden Freitag nicht auf der Bühne, sondern am Landesgericht für Strafsachen performen, allerdings nicht als Musiker. Der 38-Jährige muss sich gemeinsam mit zwei Mitangeklagten wegen Raufhandels verantworten.

Zuvor hatte die Tageszeitung „Heute“ berichtet, dass die drei Angeklagten im vergangenen Frühsommer den Angestellten eines Würstelstandes in der Leopoldstadt zusammengeschlagen haben sollen, weil ihnen dieser kurz nach Mitternacht keine Hotdogs mehr zubereiten wollte. Nach wechselseitigen Beschimpfungen soll der Mann angegriffen, zu Boden geschlagen und über den Asphalt geschleift worden sein.

Im Spital wurden später Prellungen, Blutungen am linken Ohr und Hämatome festgestellt. Der Würstelverkäufer befand sich sechs Tage lang im Krankenstand.

Bis zu sechs Monate Haft möglich

Für RAF Camora und die mutmaßlichen Mittäter gilt die Unschuldsvermutung. Dem Vernehmen nach wird sich der Rap- und Dancehall-Musiker vor dem Richter „nicht schuldig“ bekennen. Sollte er anklagekonform verurteilt werden, drohen ihm bis zu sechs Monate Haft oder eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen.