Zwei Lemurenköpfe von Franz West in Frankreich
APA/AFP/Stephane de Sakutin
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Chronik

Prozess um Franz-West-Statue: 14 Monate Haft

Am Wiener Landesgericht ist am Dienstag ein Kunsthändler wegen schweren Betrugs zu 14 Monaten bedingter Haft und einer Zahlung von 220.000 Euro binnen 14 Tagen verurteilt worden. Er hat dem Auktionshaus Kinsky im Sommer 2020 ein Kunstwerk von Franz West herausgelockt.

Der Mann hatte den gerichtlichen Feststellungen zufolge im Sommer 2020 in Täuschungs- und Schädigungsabsicht das Kunstwerk „Lemure“ dem Auktionshaus herausgelockt und dabei insofern eine falsche Überweisungsbestätigung vorgelegt, als die vorgeblich transferierten 30.000 Euro „bis heute nicht angekommen sind“, wie der vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung feststellte. „Ihr Konto war nicht gedeckt“, beschied er dem Kunsthändler. Dessen ungeachtet habe dieser wiederholt per E-Mail auf Herausgabe der „Lemure“ gedrängt und vorgegeben, weitere 340.000 Euro würden überwiesen, sobald die Skulptur in der Schweiz sei.

Längere Geschäftsbeziehung

Verteidiger Markus Machan hatte zu Beginn der Verhandlung von einer „echten Überweisungsbestätigung“ gesprochen, welche „leider nicht durchgeführt werden konnte“. Seinen Mandanten und das Auktionshaus hätte eine längere Geschäftsbeziehung verbunden, dieser habe immer wieder Kunstwerke – darunter auch die „Lemure“ – zur Versteigerung eingebracht und seinerzeit sogar 1,1 Mio. Euro an Vorschussleistungen für Auktionen und Referenzprojekte zugestanden bekommen.

Die Auktionen hätten für den Kunsthändler dann aber viel geringere Erlöse als erwünscht bzw. angenommen erzielt, führte Machan aus: „Das war für ihn völlig unverständlich.“ Der Angeklagte sei daher zur Überzeugung gelangt, er könne in Eigenregie für die „Lemure“ in der Schweiz einen besseren Preis erzielen. Eine langjährige Kundin des Kunsthändlers habe diese unbedingt haben sollen.

Vergebliches Warten auf übriges Geld

Das renommierte Wiener Auktionshaus pochte allerdings darauf, man werde die Skulptur – wie vereinbart – selbst an den Mann bzw. die Frau bringen. Darauf hin machte der Kunsthändler dem Palais Kinsky laut Anklage vor, er habe für die Ausfolgung der „Lemure“ bereits 30.000 Euro überwiesen. Die weiteren 340.000 Euro seien bereits auf seinem Konto. Tatsächlich lieferte am 10. September 2020 eine Spedition die „Lemure“ in die Schweiz – der vom Angeklagten übermittelte Überweisungsbeleg hinsichtlich der 30.000 Euro stellte sich laut Staatsanwältin allerdings als gefälscht heraus.

Auf die versprochenen 340.000 wartete man im Palais Kinsky vergeblich. Das Auktionshaus brachte daher schließlich eine zivilrechtliche Klage beim Handelsgericht Wien auf Schadenersatz ein. Der Kunsthändler versprach eine außergerichtliche Lösung, wofür ein Werk von Sigmar Polke („Ohne Titel“) veräußert wurde, das 122.180 Euro und damit weit weniger als den Schätzwert von 150.000 Euro und die vom Angeklagten erwarteten 475.000 Euro einbrachte.

Konnte außergerichtlichen Vergleich nicht zahlen

Der Mann einigte sich schließlich mit dem Palais Kinsky auf einen außergerichtlichen Vergleich, in dem er sich zur Zahlung von 247.000 Euro und Übernahme der Kosten verpflichtete. Diese Zahlungsverpflichtung konnte er allerdings nicht mehr bedienen, weil er – seiner Darstellung zufolge infolge der Pandemie und ausgefallener Veranstaltungen – mit seinem Betrieb in die Insolvenz schlitterte, sodass er am Ende vor dem Strafgericht landete.

Das Palais Kinsky schloss sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte an – und bekam immerhin 220.000 Euro zugesprochen. Vom angerichteten Schaden von 370.000 Euro – dem Wert der West-Skulptur – wurde vom Gericht der Schätzwert des Polke-Werks abgezogen, dessen Veräußerungserlös dem Auktionshaus zufloss.