RAF Camora im Gerichtssaal
APA/Eva Manhart
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Chronik

Freispruch für RAF Camora

Der Rap- und Dancehall-Musiker RAF Camora ist am Freitag vom Vorwurf des Raufhandels freigesprochen worden. Ihm wurde vorgeworfen, im Frühsommer den Angestellten eines Würstelstandes zusammengeschlagen zu haben. Zeugen und das Opfer entlasteten ihn jedoch.

Zu der Schlägerei war es am 17. Juni gekommen, als der Musiker und weitere Teilnehmer eines Videodrehs zu dem Würstelstand in der Leopoldstadt kamen, um Hot Dogs zu bestellen. Der Betreiber des Standes gab jedoch kund, kein Gebäck mehr zu haben. Daraufhin kam es zu dem Disput.

Würstelverkäufer erlitt Prellungen und Hämatome

Nach wechselseitigen Beschimpfungen soll der Mann angegriffen, zu Boden geschlagen und über den Asphalt geschleift worden sein. Im Spital wurden später Prellungen, Blutungen am linken Ohr und Hämatome festgestellt. Der Würstelverkäufer befand sich sechs Tage lang im Krankenstand.

Mehrere Zeugen und auch der Würstelverkäufer entlasteten Freitagmittag bei dem Prozess den Musiker und seinen Begleiter. RAF Camora hätte sogar deeskalierend eingegriffen. Ein Angeklagter, der den Streit angezettelt haben soll, konnte wegen eines positiven CoV-Tests nicht vor Gericht erscheinen. Sein Verfahren wurde ausgeschieden. Für eine anklagekonform Verurteilung hätte den Männern bis zu sechs Monate Haft oder eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen gedroht.