Silvester Feuerwerk mit Riesenrad
APA/Herbert P. Oczeret
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Chronik

Strenge Regeln für Silvesterfeuerwerk

In den vergangenen Tagen hat die Wiener Polizei bereits hunderte Stück illegaler Pyrotechnik sichergestellt. Raketen sind im Ortsgebiet verboten. In Wien verkaufen rund 40 Geschäfte legale Feuerwerkskörper.

Grundsätzlich gibt es zwei Kategorien an Feuerwerkskörpern, die unterschieden werden müssen. Das eine sind Scherzartikel wie Knallerbsen (Kategorie „F1“), Raketen und andere gefährliche Objekte fallen in die Kategorie „F2“. Im Ortsgebiet sind nur Scherzartikel erlaubt. Für alles andere sei eine behördliche Genehmigung notwendig, erklärte Christoph Mayrhuber, Pyrotechnikexperte der Polizei, gegenüber Radio Wien.

Außerhalb vom Ortsgebiet dürfen alle Feuerwerkskörper gezündet werden. „Für Kategorie F2 ist hier die einzige Voraussetzung das Alter von 16 Jahren“, so Mayrhuber. Vorsicht ist aber bei gewissen Gebäuden wie Kirchen, Krankenhäusern oder Heimen für Pensionistinnen und Pensionisten geboten. In der Nähe von diesen Gebäuden sind Feuerwerke verboten. Mayrhuber betonte auch: „Bei Tankstellen und überall sonst, wo eine ‚explosive Atmosphäre‘ entstehen könnte, sind Feuerwerke grundsätzlich strengstens verboten.“

Strafen bis zu 3.600 Euro für kleine Übertretungen

Welche Strafen ausgestellt werden, kommt laut Mayrhuber immer auf die Art der Übertretung an. Aber: Schon bei kleineren Übertretungen können Strafen bis zu 3.600 Euro fällig werden. Bei größeren Übertretungen wie Feuerwerken in Sportstätten oder in Menschenmengen gibt es Strafen von bis zu 4.300 Euro. Die Polizei werde an Silvester Schwerpunkt-Kontrollen durchführen.

Legale Feuerwerkskörper können an rund 40 Verkaufsstellen in Wien erworben werden. Etwa in Baumärkten, auf Parkplätzen vor großen Einkaufszentren oder auf Plätzen, wo zuvor Christbäume verkauft wurden. Mayrhuber betont, dass man bei diesen Stellen „sichere“ Ware einkaufe.

Denn für die Genehmigung müssen die Brennkörper ein Prüfverfahren durchlaufen. Bei den legalen Feuerwerkskörpern sei die Verletzungsgefahr deshalb auch sehr gering. Er empfiehlt jedoch: Immer die Gebrauchsanweisungen lesen, dort stehe beschrieben, wie man sich beim Schießen der Raketen verhalten soll.

Anzeigen nach Pyrotechnikgesetz

Bei einem weiteren Pyrotechnikschwerpunkt der Bereitschaftseinheit und des Stadtpolizeikommando von Wien-Floridsdorf sind am Mittwoch acht Anzeigen nach dem Pyrotechnikgesetz so wie eine weitere nach dem Waffengesetz ausgesprochen worden. Erneut ging es dabei um die Einfuhr und den etwaigen Handel von illegaler Pyrotechnik.

Sichergestellt wurden demnach 762 Stück illegaler Pyrotechnik Kategorie F3 und sechs Stück illegaler Pyrotechnik Kategorie F4, für beide Kategorien benötigt man entsprechende Pyrotechnikausweise. Ein verbotenes „Butterfly“-Messer wurde seinem Besitzer abgenommen.