Christoph Chorherr im Landesgericht
APA/EVA MANHART
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Politik

Prominente Aussagen im Chorherr-Prozess

Mit Maria Vassilakou (Grüne) und Beate Meinl-Reisinger (NEOS) haben am Dienstag zwei Ex-Mitglieder des Wiener Gemeinderats im Chorherr-Prozess ausgesagt. Sie wurden unter anderem zu ihren Zuständigkeiten im inkriminierten Zeitraum befragt.

Vassilakou war von 2010 bis 2019 Stadträtin für Planung und Verkehr und somit als Regierungsmitglied auch zuständig für Widmungen. Deshalb gilt sie auch als wichtigste Zeugin in dem Prozess: „Die zentrale Figur, ob ein Projekt dem Gemeinderat vorgelegt wird, ist die Planungsstadträtin, in diesem Fall ich.“ Sie habe immer die Möglichkeit gehabt, ein Projekt zurückzuziehen. Dass Projektwerber für ihr Vorhaben um Unterstützung werben, sei normal, beteuerte sie. Diese würden sich „traditionell“ an so viele Personen wie möglich wenden.

Maria Vassilakou beim Chorherr-Prozess
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Maria Vassilakou im Landesgericht Wien

Auch sie selbst habe immer wieder mit Betreibern von Bauvorhaben gesprochen – etwa auch mit Tojner. Das umstrittene Turmprojekt sei von ihr und den Grünen zunächst positiv gesehen worden. Später habe es jedoch immer mehr Kritik gegeben. Chorherr habe ihr geraten, das Heumarkt-Widmungsverfahren nicht weiter zu verfolgen – zugleich aber versichert, er würde sie unterstützen, wenn sie das Projekt doch zur Abstimmung bringe. Letztendlich folgte eine von Vassilakou verordnete „Nachdenkpause“.

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Chorherr sei „sicher“ jemand gewesen, mit dem sie sich beraten habe – aber keinesfalls der einzige oder maßgeblichste, wie sie beteuerte. Dass er in einem karitativen Verein tätig war, habe sie gewusst. Sie habe auch bei einem Geburtstagsfest Chorherrs ein Bild für den guten Zweck ersteigert, wie Vassilakou erläuterte. Ungewöhnlich seien solche Engagements nicht gewesen. Rund 90 Prozent der im Gemeinderat vertretenen Abgeordneten seien in Vereinen tätig gewesen, schätzte sie.

Prominente Aussagen im Chorherr-Prozess

Mit Maria Vassilakou (Grüne) und Beate Meinl-Reisinger (NEOS) haben am Dienstag zwei Ex-Mitglieder des Wiener Gemeinderats im Chorherr-Prozess ausgesagt. Sie wurden unter anderem zu ihren Zuständigkeiten im inkriminierten Zeitraum befragt.

Meinl-Reisinger mit anderen Zuständigkeiten

Meinl-Reisinger war von 2015 bis 2018 als Chefin im NEOS-Gemeinderatsklub tätig. NEOS war noch in Opposition, der Regierungseintritt erfolgte erst 2020. Meinl-Reisinger wurde unter anderem zu ihrem Wissen um das Heumarkt-Projekt befragt. Sie sei im Rathaus nicht mit Bauangelegenheiten befasst gewesen, antwortete sie. Ihre Zuständigkeiten in verschiedenen Ausschüssen waren andere. Investor Michael Tojner sei jedoch auf NEOS zugekommen, um dessen Position zu erfragen.

Beate Meinl-Reisinger im Landesgericht
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Beate Meinl-Reisinger im Landesgericht Wien

*Grundsätzlich begrüße man, dass auf dem Gelände etwas passiere. Doch dass sich das Vorhaben mit dem Prädikat Weltkulturerbe spießen werde, sei bald klar geworden, berichtete sie. Man sei der Meinung gewesen, dass man nicht über den Vertrag mit der UNESCO „drüberfahren“ könne, sagte Meinl-Reisinger. Sie sei von Tojner kontaktiert worden, der wissen wollte, wie NEOS abstimmen werde. Das sei geschehen, nachdem bekanntgeworden war, dass die Grünen wohl nicht geschlossen für die Widmung votieren werden.

Fragen zu Tojner und Chorherrs Bedeutung

Tojner habe NEOS auch finanziell unterstützen wollen, führte Meinl-Reisinger aus, allerdings nicht vor der Gemeinderatswahl 2015, wie sie zunächst vor der WKStA ausgesagt hatte, sondern erst 2017. „Ich war dagegen, weil ich das in Anbetracht der Heumarkt-Entscheidung für unvereinbar hielt“, so Meinl-Reisinger. Nicht bereit sei sie auch gewesen, einem von Tojner angeführten Bürgerbeteiligungsprozess zum Heumarkt eine „pinke Schleife“ zu verleihen. Die Idee für eine solche Befragung habe aber ursprünglich von ihr selbst gestammt.

Erneut ging es um die Rolle Chorherrs in der Gemeinde Wien. Meinl-Reisinger sprach vom „Ondit, dass ohne Mag. Chorherr nichts geht in Bausachen“. Persönliche Wahrnehmungen habe sie aber nicht dazu. Zur Frage von Unvereinbarkeiten von Chorherrs Funktionen im Verein S2arch mit Causen, die im Gemeinderat abgestimmt wurden, meinte sie, sie wisse, dass er einmal an einer Abstimmung nicht teilgenommen habe. Chorherr selbst betonte, das sei mehrmals geschehen. Auch mehrere Befangenheitserklärungen habe er abgegeben.

Chorherr wird Amtsmissbrauch vorgeworfen

Dem früheren Rathaus-Mandatar Chorherr wird zur Last gelegt, von namhaften Immobilienunternehmen Zahlungen für den Verein S2Arch gefordert oder angenommen zu haben. Die Spender sollen sich im Gegenzug Vorteile bei Widmungsverfahren versprochen haben. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft Chorherr Amtsmissbrauch und Bestechlichkeit, den Unternehmern Bestimmung zum Amtsmissbrauch und Bestechung in unterschiedlichen Beteiligungsformen vor.

Zu den Mitangeklagten gehören – neben den Verbänden beziehungsweise deren Vertretern – unter anderen der Investor Rene Benko, der Industrielle Tojner und die Immobilienentwickler Erwin Soravia und Günter Kerbler. Sie haben sich allesamt nicht schuldig bekannt.