Abgewickelt wird die Auszahlung über den Sozialtopf der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH), hieß es in einer Aussendung am Montag. Die Antragsstellung sei bereits möglich. Voraussetzung für die Gewährung einer Unterstützung ist eine „prekäre finanzielle Lage“.
Maximal 750 Euro
Diese liegt dann vor, wenn die zur Lebenserhaltung notwendigen monatlichen Fixkosten die monatlichen Einnahmen übersteigen und von keiner anderen Stelle eine ausreichende Unterstützung kommt. Die Förderung darf einmal jährlich in Anspruch genommen werden, die Höchstsumme beträgt 750 Euro.