Grüner Leguan blickt finster
©TOW/Houdek
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TIERE

Zoo bietet Kurse für Exoten-Kunde

Wer sich in Wien entschließt, exotische Wildtiere wie Schlangen, Leguane oder Papageien zu halten, muss dafür seit Jahresbeginn einen eigenen Kurs absolvieren. Demnächst bietet auch der Tiergarten Schönbrunn die Exotenkurse an.

Die Kurse dauern mindestens vier Stunden – sie sollen Grundkenntnisse über die artgemäße, sichere und gesetzeskonforme Haltung der sensiblen Tiere vermitteln. Die Kursgebühr beträgt 40 Euro – bisher haben drei Kurse stattgefunden, sagt die Wiener Tierschutzombudsfrau Eva Persy.

"Die Vortragenden haben uns rückgemeldet, dass ein großer Andrang ist. Die Kurse haben bis jetzt am Wochenende stattgefunden, es wird jetzt auch Kurse am Abend geben, damit alle Bedürfnisse abgedeckt werden“, so Persy.

Drei Vortragende in Schönbrunn

Die Wiener Tierschutzombudsstelle ist für die Abwicklung der Kurse zuständig. Dazu werden die Vortragenden von einer Kommission ausgewählt. In Kürze bietet auch der Tiergarten Schönbrunn diese sogenannten Sachkundenachweise an, wo man alles über die Haltung von etwa Leguanen, Chamäleons oder Giftschlangen erfährt. Anfänglich werden dort drei Expertinnen und Experten die Vorträge anbieten.

Auch bestehende Tierhalter melden sich

Das Angebot wird derzeit ausgearbeitet und auf das Zielpublikum zugeschnitten. Maximal 25 Personen dürfen pro Kurs teilnehmen. „Was mich besonders überrascht hat, ist, dass auch viele Menschen sich melden, die bereits Tierhalter sind. Ich finde das sehr erfreulich. Das sind Personen, die überprüfen wollen, ob sie alles richtig machen. Und das finde ich eine schöne Geste“, sagt Persy. Die angebotenen Kurstermine finden sich online. Und laut Persy soll auch die Zahl der Vortragenden laufend aufgestockt werden.

Haltung muss auch gemeldet sein

Die Bestätigung über den Kursbesuch muss seit Anfang Jänner 2023 mit der verpflichtenden Meldung der privaten Haltung von Reptilien, Amphibien und Papageienvögeln bei der zuständigen Behörde, dem Magistrat der Stadt Wien MA 60 – Veterinäramt und Tierschutz – vorgelegt werden.

Für bereits bestehende Haltungen gilt die Vorgabe zur Absolvierung des Sachkundekurses nicht. Als Nachweis hierfür gilt die rechtzeitige Meldung für die Haltung von Wildtieren nach § 25 Tierschutzgesetz.