Strache
APA/Eva Manhart
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Gericht

Freisprüche im Strache-Prozess

Die Neuauflage des PRIKRAF-Prozesses hat sich für EX-FPÖ-Chef Heinz Christian Strache ausgezahlt. Er und der mitangeklagte Klinikbetreiber Walter Grobmüller sind am Dienstag freigesprochen worden. Es ging um einen vermuteten Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Privatklinik Währing.

Der ehemalige Vizekanzler Strache war in der Affäre um den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF) im August 2021 noch zu 15 Monaten bedingter Haft wegen Bestechlichkeit verurteilt worden, das Oberlandesgericht Wien hob das Urteil allerdings auf. Der mitangeklagte Klinikbetreiber Walter Grubmüller hatte der Bundes-FPÖ insgesamt 12.000 Euro für einen – in der parlamentarischen Praxis eigentlich aussichtslosen – Initiativantrag der damaligen Oppositionspartei gespendet. Grubmüller erhielt ursprünglich zwölf Monate bedingte Haft.

Richterin: Kein Beweis

Im Gegensatz zum ersten Prozess sah das Gericht keinen Beweis für Korruption. Strafrechtliche Verfolgung sei ein wesentliches Instrument gegen Korruption, betonte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Allerdings ändere dies nichts daran, dass auch in derartigen Verfahren Beweise erfüllt sein müssen, herrsche bei Korruption doch kein anderer Maßstab. Es sei auch nicht erwiesen, dass Strache von der Spende vor dem Initiativantrag überhaupt gewusst hatte. Eine „gewisse Impulsivität“ könne man Grubmüller nämlich nicht absprechen.

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Diesmal darf sich Heinz-Christian Strache über einen Freispruch freuen

Es sei auch Teil der Aufgabe von Nationalratsabgeordneten, ihr Ohr an der Bevölkerung zu haben, betonte die Richterin. Auch nach weiteren Zeugenbefragungen habe es sich nicht so dargestellt, auf versteckten Wegen einen Initiativantrag durchzubringen. Derlei Anträge seien einfach ein „Massengeschäft“, würdigte die Richterin Berichte von Zeuginnen und Zeugen über die Praxis im Nationalrat. Und auch das OLG habe dem Gericht aufgetragen, den Parlamentsbetrieb „realistisch“ zu betrachten. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

Beide Freigesprochenen zeigten sich nach der Verhandlung sichtlich erleichtert. Strache sah den Ausgang des Prozesses „mit einem lachenden und einem weinenden Auge“, wie er sagte. Das Urteil nehme er „dankbar entgegen“, es sei ein „äußerst faires und korrektes“ Verfahren gewesen. Auch Straches Anwalt Johann Pauer sprach von einem „Verfahren, wie man es sich vorstellt, ruhig und gelassen“.

Zwei FPÖ-Abgeordnete als Zeugen

Eigentlich war bereits Ende des vergangenen Jahres ein Urteil erwartet worden, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) stellte am eigentlich letzten Prozesstag kurzfristig und überraschend aber weitere Beweisanträge. Als weitere Zeugen wurden zwei FPÖ-Abgeordnete geladen, deren Unterschrift sich auf dem Initiativantrag befindet: Der nunmehrige Kärntner FPÖ-Obmann Erwin Angerer und Nationalratsabgeordneter Peter Wurm.

PRIKRAF-Affäre: Strache freigesprochen

Der ehemalige-Vizekanzler und FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache wird in der sogenannten PRIKRAF-Affäre freigesprochen. Und auch gegen den Mitangeklagten Klinikbetreiber der Privatklinik Währing, Walter Grubmüller, wird die Klage fallengelassen.

Angerer schilderte noch einmal die parlamentarische Praxis bei Initiativanträgen. Über Hintergründe zur besagten Initiative konnte er nicht viel sagen. Dann erklärte Wurm, wie er dazu gekommen ist, den Antrag vor der bereits anstehenden Neuwahl zu unterschreiben. Und auch er konnte sich „ganz ehrlich nicht an diese spezielle Geschichte“, also den Prikraf-Antrag, erinnern. Inhaltlich sei dies immer eine Forderung der Freiheitlichen gewesen. An irgendwelche Besonderheiten konnte auch Wurm sich nicht erinnern.

Matznetter als letzter Zeuge

Letzter Zeuge war kein Freiheitlicher, sondern der SPÖ-Abgeordnete Christoph Matznetter. Er war von Grubmüllers Seite beantragt worden, weil er den Klinik-Betreiber persönlich kennt und sich mit dem Thema Prikraf beschäftigt hat. Auch er fand die Praxis im Prikraf als Wirtschaftskammer-Funktionär laut eigener Aussage sonderbar und unfair. Er habe Grubmüller als politisch interessierten, Anteil nehmenden Menschen kennengelernt. Weitere Anträge gab es nach Matznetters Befragung nicht.