In dem Verfahren ging es um von der WKStA angeklagten Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Privatklinik Währing. Das Gericht sah nach der Wiederholung des Beweisverfahrens keinen Beweis für Korruption. Das Gericht sah es als nicht erwiesen an, dass sich Grubmüller für Spenden an die FPÖ von insgesamt 12.000 Euro einen – in der parlamentarischen Praxis aussichtslosen – Initiativantrag der damaligen Opposition zur Aufnahme aller Privatkliniken in den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (Prikraf) erkauft haben soll.
Anwalt versteht Berufung nicht
In dem Berufungsverfahren durch die WKStA muss nun wieder das Oberlandesgericht Wien entscheiden. Dieses hatte die Schuldsprüche gegen Strache und Grubmüller – beide waren zuerst zu bedingter Haft verurteilt worden – nach der ersten Runde bereits ausführlich kritisiert.
Nicht zuletzt auf dieser Grundlage gab es am Dienstag Freisprüche für beide Angeklagten. Straches Rechtsanwalt Johann Pauer kommentierte die nun angestrengte Fortsetzung des Verfahrens lediglich mit: „Man muss nicht alles im Leben verstehen.“