Chronik

„Digitaler“ Kindesmissbrauch: Starker Anstieg

Mit der Anklage gegen den Schauspieler Florian Teichtmeister ist die digitale Form des sexuellen Kindesmissbrauchs in den Fokus gerückt. Die Fallzahlen sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen, so das Bundeskriminalamt am Montag.

Teichtmeister soll sich 58.000 Dateien mit sexuellen Darstellungen von Unmündigen und Minderjährigen verschafft und besessen haben und muss sich deswegen am 8. Februar am Wiener Landesgericht verantworten. „Der vereinfachte Zugang zum Internet via Smartphones und anderer Geräte wie Tablets, aber auch die vermehrten Meldungen aus dem Ausland und die verbesserte internationale Kooperation mit den verschiedenen Organisationen und Behörden führen zu einem deutlichen Anstieg der Zahlen“, hieß es am Montag.

Verdachtsmeldungen verdoppelt

Wurden 2012 von der Statistik noch 572 bei den heimischen Behörden angezeigte Straftaten wegen illegaler pornografischer Darstellungen Minderjähriger (§ 207a StGB) erfasst, wovon 535 geklärt werden konnten, waren es 2021 bereits 1.921. Klären ließen sich davon 1.775.

Über die im Bundeskriminalamt angesiedelte Meldestelle gegen Kinderpornografie gingen 2022 insgesamt 336 Hinweise ein. Das US National Centre For Missing And Exploited Children (NCMEC) übermittelte dem Bundeskriminalamt 2021 5.869 Verdachtsmeldungen. Im Vorjahr waren es dann schon 10.130.

Meldung erbeten

Wer im Internet Texte oder Bilder mit sexuellen Missbrauchsdarstellungen von Kindern oder Jugendlichen entdeckt, sollte diese an meldestelle@interpol.at oder unter www.stopline.at melden

Aufklärungsquote sehr hoch

Seitens des Bundeskriminalamtes zeigte man sich am Montag zufrieden, dass von den Fällen, die den heimischen Behörden bekanntwerden, sich ein erheblicher Teil klären lässt. Die Aufklärungsquote lag in den vergangenen Jahren immer deutlich über 80 Prozent, 2021 bei 92,4 Prozent. Beim Bundeskriminalamt gibt es mit dem Referat für Sexualstraftaten und Online-Kindesmissbrauch eine eigens auf diese Deliktsform spezialisierte Ermittlungseinheit.

Diese dient als österreichische Zentralstelle für die Auswertung von Meldungen zum Besitz von Abbildungen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs und von Kindersextourismus sowie zur Weiterleitung der Erkenntnisse an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden der Bundesländer.

Hohe Dunkelziffer vermutet

Für die Ermittler stellen die Vielzahl an gemeldeten Verdachtsfällen eine enorme Herausforderung dar, hieß es am Montag. Jeder Verdachtsfall werde geprüft, erhärtet sich die Verdachtslage bzw. ist der Tatbestand des § 207a StGB erfüllt, werden strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet. Expertinnen und Experten geben allerdings zu bedenken, dass hinsichtlich des Besitzes von sexuellen Missbrauchsdarstellungen von Kindern die Dunkelziffer enorm sein dürfte.

Bilder werden oft nicht gelöscht

Was das einschlägige Material betrifft, kann der Provider kontaktiert und die Löschung veranlasst werden, sofern der Server, auf dem sich die Dateien befinden, den Standort in Österreich hat. Liegt der Server im Ausland, ist eine Löschung oft schwierig oder gar unmöglich. Befindet sich der Host im Ausland, werden zwar die zuständigen Behörden via Interpol verständigt. Ob dann eine Löschung erfolgt oder erfolgen kann, obliegt der jeweils nationalen Rechtslage. Bilder, die sich einmal im Internet bzw. im Darknet befinden, verbleiben somit in der Regel weiterhin dort.