Chronik

Missbrauch: Anwältin ortet Ermittlungsfehler

Im Missbrauchsfall an einer Sportschule mit rund 40 Opfern sollen weitere Ermittlungsfehler passiert sein, sagt eine Opferanwältin. Sichergestellte Daten könnten erst sehr spät ausgewertet worden sein. Die Staatsanwaltschaft Wien spricht von einem „Tippfehler“.

Der Sportlehrer soll – bis zu seinem Suizid im Mai 2019 – an einer Wiener Mittelschule über 15 Jahre hinweg zumindest 40 unmündige Buben missbraucht und fotografiert bzw. gefilmt haben. Wie die Tageszeitung „Die Presse“ (Samstag-Ausgabe) berichtet, wurden bei dem Pädagogen sichergestellte Daten über – teilweise von ihm selbst hergestellten – sexuellen Missbrauchsdarstellungen von Unmündigen und Minderjährigen womöglich erst verspätet ausgewertet worden sein könnten.

Bis wann wurden Daten ausgewertet?

Bei einer im Frühjahr 2019 durchgeführten Hausdurchsuchung waren bei dem Lehrer insgesamt 22 Datenträger beschlagnahmt worden. Auf drei Notebooks, acht Festplatten, einem USB-Stick, einer Speicherkarte, fünf Digitalkameras, drei Mobiltelefonen und einem Tablet befanden sich mehr als drei Terabyte Foto- und Videomaterial. Laut „Presse“ war die Untersuchung und Sicherung der Mobiltelefone und des Tablets am 29. Juli 2019 abgeschlossen. Die Auswertung der weiteren Datenträger sei allerdings laut Akt erst am 13. September 2022 vollendet worden.

Hilfe für Betroffene

Unter meldestelle@interpol.at nimmt eine eigene Meldestelle des Bundeskriminalamts Hinweise auf Missbrauchsdarstellungen entgegen.

Staatsanwaltschaft Wien: „Tippfehler“

Gegenüber der „Presse“ betonte Nina Bussek, die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, es handle sich bei dem zweiten Datum um einen „Tippfehler“. Es seien alle Daten bereits 2019 ausgewertet worden. Für die APA war Bussek am späten Freitagnachmittag zunächst telefonisch nicht mehr erreichbar. Für Opferanwältin Herta Bauer, die mehrere Betroffene vertritt, wäre „selbst ein Tippfehler ein schweres Behördenversagen“, wie sie gegenüber der „Presse“ bemerkte.

Außerdem deute eine Mitteilung des Landeskriminalamts (LKA) vom 5. Juni 2019 darauf hin, dass für die Auswertung der beim Lehrer sichergestellten Datenträger tatsächlich Geduld gefragt war. In der LKA-Mitteilung soll es heißen, dass mit einer Sicherung der elektronischen Datenträger „nicht vor ca. 1 1/2 Jahren gerechnet werden“ könne.