Christoph Chorherr nach Ende des Prozesses
APA/Roland Schlager
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CHRONIK

Nach Chorherr-Prozess: Kritik von Anwälten

Nach den nicht rechtskräftigen Freisprüchen im Prozess gegen Christoph Chorherr und weitere Angeklagte gibt es nicht nur Erleichterung. Die Anwälte üben Kritik, weil es überhaupt zu einem Prozess gekommen ist.

In den zehn Verhandlungstagen habe sich kaum etwas ergeben, das die Vorwürfe der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gestützt hätte – das meinten alle Verteidiger in ihren Schlussplädoyers. Die Kritik, dass überhaupt angeklagt wurde, untermauerte etwa Anwalt Stefan Prochaska. Er verwies wie schon vor dem Prozess auch nach dem Freispruch für seinen Mandanten Rene Benko darauf, dass dieser von der Staatsanwaltschaft nicht vernommen worden ist. „Das ist sehr bestürzend, weil dann wäre es wahrscheinlich nicht zur Anklage gekommen“, so Prochaska im Ö1-Morgenjournal.

Jahrelanger Einfluss durch Verfahren

Auch Michael Rami, Verteidiger von Finanzberater Wilhelm Hemetsberger, hatte schon vor Prozessbeginn betont, dass sein Mandant mit Bauprojekten nichts zu tun hat und aus persönlicher Leidenschaft Großspender für das Afrikaprojekt des Erstangeklagten Christoph Chorherr geworden ist. „Es gab überhaupt keine Hinweise auf Fehlverhalten“, sah sich Rami nach dem Freispruch bestätigt.

Zweideutige E-Mails aus dem Umfeld von Unternehmer Michael Tojner hätten nach Ansicht einiger Anwälte überhaupt erst zur Anklage geführt. Umso zufriedener zeigte sich Karl Liebenwein, Anwalt von Tojner: „Es gab keine Pflichtwidrigkeiten und keine Beeinflussung.“ Liebenwein verwies aber auch auf „fünf Jahre Ermittlungstätigkeit und Monate des Verfahrens“, die seinen Mandanten in Beschlag genommen hätten.

Zur Entscheidung im Chorherr-Prozess

ORF-Reporterin Barbara Piontek berichtet über die Entscheidung im Chorherr-Prozess.

Norbert Haslhofer, Verteidiger eines nicht prominenten Angeklagten, analysierte, dass die Beweislage für Anklagen nicht ausgereicht hat: „Bei den glamourösen Fällen verstehe ich es bis zu einem gewissen Grad. Denn sie haben die Möglichkeit, auch für die gesamte Öffentlichkeit zu zeigen, dass sie unschuldig sind und es keine Beweise gibt. Andere Angeklagte, die nicht in der Öffentlichkeit stehen, müssen mitleiden. Mein Mandant war so einer.“