Das Gebäude der Ärztekammer Wien
ORF.at/Christian Öser
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Politik

Hinweise auf Missstände in Ärztekammertochter

In einer ausgelagerten Tochtergesellschaft der Kurie niedergelassene Ärzte der Wiener Ärztekammer könnte es zu gesellschaftsrechtlichen Verfehlungen gekommen sein. Es geht um das 2019 eröffnete Onlinebestellportal Equip4Ordi, teilte die Kammer mit.

In einer außerordentlichen Kurienversammlung am Dienstag wurde das Zwischenergebnis einer externen Prüfung vorgelegt. Die vorliegenden Prüfungsergebnisse ließen darauf schließen, dass es in der Geschäftsführung von Equip4Ordi „möglicherweise zu gesellschaftsrechtlichen Verfehlungen gekommen ist“, so Kurienobmann Erik Randall Huber.

Zwei Manager vom Dienst freigestellt

Mit Bekanntwerden erster Verdachtsmomente über höhere Verluste im Geschäftsjahr 2022 sei seitens des Kurienobmanns und Eigentümervertreters eine juristische und unternehmerische Überprüfung der Gesellschaft durch externe Expertinnen und Experten zu Jahresende 2022 eingeleitet worden. Huber versprach in der Aussendung Transparenz und Aufklärung. Ähnliches stellte auch Kammer-Chef Johannes Steinhart in Aussicht. „Das vollständige Aufarbeiten der möglichen Missstände wird von mir voll unterstützt“, erklärte er.

Wie dossier.at berichtete, waren zu Wochenbeginn zwei Manager von Equip4Ordi unverzüglich vom Dienst freigestellt worden. Der Vertrag eines Geschäftsführers wurde nicht verlängert. Huber sprach gegenüber dem Medium von „schweren Pflichtverletzungen, die uns zu diesen Schritten gezwungen haben“. Für die betroffenen Personen sei ein Betretungsverbot für die Räume der Ärztekammer ausgesprochen worden, auch Diensthandy und Laptop habe man einkassiert. All dies erfolgte auf Beschluss des Präsidiums der Ärztekammer für Wien und nach eingehender rechtlicher Prüfung.

Dubiose Maskendeals

Das Unternehmen hat laut dossier.at in der Vergangenheit wegen dubioser Maskendeals für Aufregung gesorgt. Es sollen aber auch Kredite in Millionenhöhe „ohne die notwendigen Beschlüsse“ aufgenommen und vergeben worden sein. „Die Geschäftsführer haben sich mutmaßlich Prämien unter Vortäuschung falscher Tatsachen ausbezahlt“, sagte Huber. Mittlerweile seien die Prämien zwar zurückbezahlt, aber „unter Vorbehalt“. Das Gesamtausmaß des Schadens sei bisher nicht abschätzbar. Eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft könne nicht ausgeschlossen werden.